Online Reputationsmanagement im Social Web
ID: 1471916
Hasspostings bei Facebook waren Anlass für einen Prozess in Würzburg
Anas M. forderte Facebook auf, rufschädigende Inhalte freiwillig zu löschen
Nach Auffassung von Dr. Thomas Bippes, macht das Urteil des Würzburger Landgerichts deutlich, dass Aufforderungen zu freiwilligen Löschung Grenzen haben. "Nach diesem Urteil wird es in Zukunft nicht einfacher werden, schlechte Inhalte löschen zu lassen. Für uns bedeutet das, dass wir ein noch stärkeres Gewicht auf eigene Inhalte legen werden. Wenn es um die Löschung schlechter Inhalte geht, gehen wir einen sehr kooperativen Weg. Bei rund 80 Prozent der Fälle gelingt uns das. Ich hoffe sehr, dass wir diese Quote halten. Für den Gesetzgeber bedeutet das Urteil, dass er sich verstärkt darüber Gedanken machen muss, wie er Persönlichkeitsrechte besser schützen kann. Das Internet ist in vielen Bereichen ein rechtsfreier Raum. Das muss sich ändern."
Online Reputationsmanagement: Aufforderung zu freiwilliger Löschung hat Grenzen
Das Beispiel Anas M. macht deutlich, wie schnell eine Privatperson, ein Unternehmen oder ein Produkt eine massive Rufschädigung erleiden kann. Die sozialen Netzwerke und Facebook im Besonderen werden von Nutzern immer häufiger für Hetze und Verleumdungen missbraucht. Was für viele Internetnutzer Spaß oder Genugtuung bedeutet, kann Betroffene in eine existenzbedrohende Krise stürzen. "Ich meine - wer eine Kommunikationsplattform im Internet zur Verfügung stellt, der kann sich nicht völlig aus der Verantwortung stehlen, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden. So kann das Urteil nicht stehenbleiben. Das würde bedeuten, dass der Ruf eines Menschen im Internet keinen Pfifferling wert ist, wenn er sich nicht einmal wehren kann. Webseitenbetreiber sollten effektive Werkzeuge entwickeln, die auch dem Staat zur Strafverfolgung dienen", meint Dr. Thomas Bippes.
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Datum: 26.03.2017 - 00:20 Uhr
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