CLLB Rechtsanwälte reichen erneut Klage gegen private Krankenversicherung ein

CLLB Rechtsanwälte reichen erneut Klage gegen private Krankenversicherung ein

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München, den 29.03.2017 – Viele private Krankenversicherungen verweisen ihre Versicherungsnehmer nach wie vor auf eine kostengünstigere Versorgung mit Brille oder Kontaktlinsen bei Fehlsichtigkeit. Zu Unrecht, wie bereits zahlreiche Gerichte festgestellt haben.



(firmenpresse) - Private Krankenversicherungen sind verpflichtet Kosten für notwendige Heilbehandlungen zur Beseitigung oder Linderung der Fehlsichtigkeit zu übernehmen und dürfen die Versicherungsnehmer dabei nicht aus Kostengründen auf die Versorgung mit Brille oder Kontaktlinsen verweisen.

Genau mit diesem unzulässigen Verweis verweigern viele Versicherungsunternehmen die Kostenübernahme für eine LASIK-Operation. Wie auch im Falle unseres Mandanten, welcher sich berechtigt nicht auf die Brille und Kontaktlinsen verweisen ließ sondern den Auftrag erteilte seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung der Kostenübernahme für eine LASIK-Operation durch die private Krankenversicherung.

Denn die LASIK-Operation stellt eine medizinisch notwendige Heilbehandlung dar und führt zur Besserung, idealerweise zur Heilung der Fehlsichtigkeit. Dies ist wissenschaftlich erwiesen.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen den Versicherungsnehmern im Falle einer Ablehnung der Kostenübernahme einer LASIK-Operation durch ihr Versicherungsunternehmen, ihre Ansprüche von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen und bei Vorliegen der Voraussetzungen die Kostenübernahme gerichtlich durchzusetzen.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:


CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Panoramastrass 1, 10178 Berlin, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 30.03.2017 - 15:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Istvan Cocron
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 30.03.2017

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