NOZ: Datenschutzexperte kritisiert neues Gesetz zum autonomen Fahren
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autonomen Fahren
Lüdemann: Hersteller sollten in Haftung genommen werden
Osnabrück. Der wissenschaftliche Leiter des Niedersächsischen
Zentrums für Datenschutz, Volker Lüdemann, hat das am Donnerstag
verabschiedete Gesetz zum autonomen Fahren scharf kritisiert. "Das
Gesetz folgt dem Grundsatz ,Das Auto lenkt, der Fahrer haftet'",
sagte Lüdemann in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Freitag). Die Verbraucher treffe die Haftung nicht nur in Phasen, in
denen sie selbst fahren, sondern auch dann, wenn der Computer das
Fahrzeug steuere.
Ein eigener Haftungstatbestand für den Hersteller werde nicht
geschaffen, obwohl er für das einwandfreie Funktionieren der
automatisierten Fahrfunktionen verantwortlich sei. "Sie sollten daher
in den Phasen, in denen ihre Systeme das Fahrzeug führen, auch die
Gefährdungshaftung tragen", betonte der Experte. Das schaffe dann
auch einen zusätzlichen Anreiz, ausschließlich ausgereifte Systeme
auf den Markt zu bringen.
Das strategische Ziel des Gesetzes, Deutschland zum weltweiten
Leitmarkt für das automatisierte Fahren zu machen, sieht Lüdemann
gefährdet. "Wer einen teuren Autopiloten kauft, will von Fahraufgaben
befreit werden, um die Zeit im Auto anderweitig zu nutzen", sagte er.
Wenn dies nicht rechtssicher möglich sei, fehle der Anreiz, in ein
solches System zu investieren.
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Datum: 31.03.2017 - 05:00 Uhr
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