Thema Fehlzeiten - was sollte man bei einem Personalgespräch mit dem Arbeitgeber beachten?
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Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Fachanwalt Bredereck: Ich habe die Nachfrage jetzt zunächst einmal so verstanden, dass es sich um ein Personalgespräch zum Thema Fehlzeiten handeln soll, bei dem der Arbeitgeber vermutlich ein wenig nachforschen will, welchen Grund das Fehlen hat und wie es Zukunft weiter gehen soll. Da ist es mit generellen Tipps etwas schwierig. Man muss immer schauen, in welcher Situation sich der Arbeitnehmer gerade befindet.
Maximilian Renger: Wie ist das zu verstehen?
Fachanwalt Bredereck: Wenn man als Arbeitnehmer bereits Anzeichen dafür hat, dass man auf der Abschussliste steht, etwa weil man sich in der Vergangenheit schon wiederholt Verspätungen geleistet hat oder weil es bereits Abmahnungen des Arbeitgebers gab, dann sollte man in einem solchen Gespräch sehr vorsichtig sein. Der Arbeitgeber will dann unter Umständen auf eine Kündigung hinaus. Unbedachte Äußerungen können ihm dann möglicherweise im Zusammenhang mit den früheren Verfehlungen einen hinreichenden Kündigungsgrund liefern.
Maximilian Renger: Was hältst du denn z. B. für eine gefährliche Aussage?
Fachanwalt Bredereck: Um das Beispiel mit den Verspätungen nochmal aufzugreifen: wenn ich wiederholt zu spät gekommen bin, weil meine Bahn zur Arbeit konstant Verspätung hat, und ich nun dem Arbeitgeber sage, ich könne nichts dafür, signalisiere ich damit, dass ich mir nicht der Verpflichtung bewusst bin, eine frühere Bahn zu nehmen, um pünktlich bei der Arbeit zu erscheinen. Diese Uneinsichtigkeit kann sich dann später unter Umständen sehr ungünstig für den Arbeitnehmer auswirken.
Maximilian Renger: Verstehe. Wie sieht es denn bei krankheitsbedingten Fehlzeiten aus?
Fachanwalt Bredereck: Auch hier kann es sein, dass der Arbeitgeber mit dem Personalgespräch eine krankheitsbedingte Kündigung vorbereiten will. Deshalb sollte man sich als Arbeitnehmer dann vielleicht auch nicht völlig öffnen. Die Informationen, die der Arbeitgeber im Rahmen des Gesprächs erlangt, kann er nämlich auch in einem späteren Kündigungsschutzprozess verwenden. Beispiel: Ich erkläre dem Arbeitgeber meine Krankheitsursachen, wozu ich nicht verpflichtet bin. Daraus geht dann hervor, dass es sich um eine langwierige und möglicherweise immer wiederkehrende Erkrankung handelt. Das lässt dann wiederum auf längere bzw. wiederholte Ausfallzeiten schließen und kann damit Grund für eine krankheitsbedingte Kündigung sein.
Maximilian Renger: Was ist denn aber mit den - vermutlich auch nicht seltenen - Fällen, in denen es dem Arbeitgeber überhaupt nicht um eine Kündigung oder dergleichen geht?
Fachanwalt Bredereck: Wenn es keine Anzeichen dafür gibt, dass das Arbeitsverhältnis belastet ist, dann gibt es natürlich auch keinen Grund, sich besonders zurückhaltend oder geheimniskrämerisch zu geben. Der Arbeitgeber möchte dem Arbeitnehmer dann oftmals sogar etwas Gutes tun, indem er gemeinsam mit ihm überlegt, ob sich betriebsbedingte Krankheitsursachen, wie Stress und dergleichen, vermeiden und die Fehlzeiten damit verringern lassen. Es gilt also jeweils im Einzelfall zu prüfen, in welcher Situation man sich als Arbeitnehmer befindet und dann dementsprechend das Verhalten anzupassen.
17.3.2017
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Datum: 31.03.2017 - 09:30 Uhr
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