Fristlose Kündigung: Videoüberwachung unter Umständen als Beweismittel erlaubt

Fristlose Kündigung: Videoüberwachung unter Umständen als Beweismittel erlaubt

ID: 1474320

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.



(firmenpresse) - Ein Arbeitgeber überwacht die Zigarettenfächer neben der Kasse, und erwischt die Kassiererin - allerdings nicht beim Zigaretten-Diebstahl, sondern zufällig beim Pfandbon-Betrug. In einer KFZ-Werkstatt wird ein Ersatzteil-Lager gefilmt, auch dort vermutet man Diebstahl - zu sehen ist ein Mitarbeiter, der sich einen Bremsbelag in die Tasche steckt. Beide Mitarbeiter, die Kassiererin und der Werkstattmitarbeiter, erhielten die fristlose Kündigung, beide klagten, und beide verloren vor dem Bundesarbeitsgericht. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, erklärt, was das für Arbeitnehmer bedeutet und gibt Praxis-Tipps.



Beide Urteile (Aktenzeichen 2 AZR 848/15 und 2 AZR 395/15, Juraforum.de vom 27.03.2017) lockern die strengen Regeln zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Firmen dürfen einige Mitarbeiter, einzelne Räume filmen, heimlich und ohne Zustimmung der Mitarbeiter, und dann die Aufnahmen als Beweismittel verwenden in einem Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht; auch "Zufallsfunde" sind verwertbar. Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss einen "Anfangsverdacht" haben, er muss in etwa vermuten, wer von seinen Mitarbeitern klaut, oder wo geklaut wird, dann darf er bestimmte Arbeitsbereiche filmen. Nach wie vor nicht erlaubt sind verdeckte Aufnahmen aller Mitarbeiter, von allen Firmenräumen, oder Video-Aufnahmen auf Geratewohl.



Videoaufnahmen bleiben heikel für den Arbeitgeber: Er muss den Datenschutz beachten, muss die Privat- oder Intimsphäre von Mitarbeitern achten, er muss immer ein milderes Mittel wählen, um Straftaten in seinem Betrieb aufzuklären, etwa Taschenkontrollen, und er muss bei einer Überwachungs-Aktion grundsätzlich den Betriebsrat hinzuziehen. Mitarbeiter dürfen bei ihrer Arbeit nicht dauerhaft beobachtet werden. Allerdings: Wenn ein Mitschnitt das Persönlichkeitsrecht eines Mitarbeiters verletzt, weil er beispielsweise pausenlos bei der Arbeit gefilmt wird, darf die Aufnahme trotzdem unter bestimmten Voraussetzungen gegen einen anderen Mitarbeiter verwendet werden, der nur ab und zu ins Bild tritt.





Fachanwalts-Tipp für Arbeitnehmer: Wenn man Ihnen einen Diebstahl vorwirft, Ihnen heimliche Video-Aufnahmen vorspielt, sollten Sie vor weiteren Gesprächen sofort einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen - zu groß ist die Gefahr, sich in einem Personalgespräch um Kopf und Kragen zu reden. Bei der Videoüberwachung kann ein Arbeitgeber viele Fehler machen, eine Kündigungsschutzklage hat in solchen Fällen meistens gute Aussichten auf Erfolg; im Zweifel sind viele Arbeitgeber bereit, hohe Abfindungen zu zahlen, um die Angelegenheit abzuhaken.



Haben Sie eine Kündigung erhalten? In einer kostenlosen Erstberatung sagt Ihnen Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, welche Chancen Ihre Kündigungsschutzklage hat, und wie Ihre Aussichten auf eine hohe Abfindung stehen.



Erfahrung im Kündigungsschutz, Vertretung bundesweit:

Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Fachanwalt für Arbeitsrecht



Prenzlauer Allee 189

10405 Berlin

Tel: 030.4000 4999

Fax: 030.4000 4998

Kündigungshotline: 0176.21133283



Fachanwalt Bredereck im Web:



http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung



www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht



www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum ArbeitsrechtWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  Thema Fehlzeiten - was sollte man bei einem Personalgespräch mit dem Arbeitgeber beachten? Geteilte Dienste: Bedeutung und Zulässigkeit
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 31.03.2017 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1474320
Anzahl Zeichen: 3947

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 479 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fristlose Kündigung: Videoüberwachung unter Umständen als Beweismittel erlaubt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung? ...
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A

Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko

Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be


Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm


Geteilte Dienste: Bedeutung und Zulässigkeit ...
Maximilian Renger: Du hast zuletzt eine Reihe von Beiträgen zum Thema Arbeitszeit gemacht. Jetzt soll es noch um das spezielle Thema der geteilten Dienste gehen. Was ist denn darunter zu verstehen? Fachanwalt Bredereck: Geteilter Dienst ist ein Phänomen, das sich z. B. häufig in Pflegeeinricht

Thema Fehlzeiten - was sollte man bei einem Personalgespräch mit dem Arbeitgeber beachten? ...
Maximilian Renger: Du hast zuletzt mehrere Beiträge zum Thema Personalgespräch gemacht, nun hatte ein Zuschauer auf YouTube noch einmal speziell nachgefragt, wie man sich als Arbeitnehmer in einem Fehlzeitengespräch verhalten sollte. Was ist zu beachten? Fachanwalt Bredereck: Ich habe die Nach

Verhaltensbedingte Kündigung - häufigste Gründe für eine Unwirksamkeit ...
Verhaltensbedingte Kündigung für Arbeitgeber schwierig Hat der Arbeitnehmer eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt, kommt für Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht. Die gestaltet sich in der Praxis aber oft schwierig. Häufig sind verhaltensbedingte Kündigungen unw

BAG: Verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit gilt nur bei eindeutiger Gestaltung des Arbeitsvertrags ...
Arbeitgeber müssen bei Kündigungen des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit aufpassen. Denn die verkürzte Kündigungsfrist gilt nur bei einer eindeutigen Vertragsgestaltung. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag wir


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z