Fristlose Kündigung: Videoüberwachung unter Umständen als Beweismittel erlaubt
ID: 1474320
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Beide Urteile (Aktenzeichen 2 AZR 848/15 und 2 AZR 395/15, Juraforum.de vom 27.03.2017) lockern die strengen Regeln zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Firmen dürfen einige Mitarbeiter, einzelne Räume filmen, heimlich und ohne Zustimmung der Mitarbeiter, und dann die Aufnahmen als Beweismittel verwenden in einem Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht; auch "Zufallsfunde" sind verwertbar. Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss einen "Anfangsverdacht" haben, er muss in etwa vermuten, wer von seinen Mitarbeitern klaut, oder wo geklaut wird, dann darf er bestimmte Arbeitsbereiche filmen. Nach wie vor nicht erlaubt sind verdeckte Aufnahmen aller Mitarbeiter, von allen Firmenräumen, oder Video-Aufnahmen auf Geratewohl.
Videoaufnahmen bleiben heikel für den Arbeitgeber: Er muss den Datenschutz beachten, muss die Privat- oder Intimsphäre von Mitarbeitern achten, er muss immer ein milderes Mittel wählen, um Straftaten in seinem Betrieb aufzuklären, etwa Taschenkontrollen, und er muss bei einer Überwachungs-Aktion grundsätzlich den Betriebsrat hinzuziehen. Mitarbeiter dürfen bei ihrer Arbeit nicht dauerhaft beobachtet werden. Allerdings: Wenn ein Mitschnitt das Persönlichkeitsrecht eines Mitarbeiters verletzt, weil er beispielsweise pausenlos bei der Arbeit gefilmt wird, darf die Aufnahme trotzdem unter bestimmten Voraussetzungen gegen einen anderen Mitarbeiter verwendet werden, der nur ab und zu ins Bild tritt.
Fachanwalts-Tipp für Arbeitnehmer: Wenn man Ihnen einen Diebstahl vorwirft, Ihnen heimliche Video-Aufnahmen vorspielt, sollten Sie vor weiteren Gesprächen sofort einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen - zu groß ist die Gefahr, sich in einem Personalgespräch um Kopf und Kragen zu reden. Bei der Videoüberwachung kann ein Arbeitgeber viele Fehler machen, eine Kündigungsschutzklage hat in solchen Fällen meistens gute Aussichten auf Erfolg; im Zweifel sind viele Arbeitgeber bereit, hohe Abfindungen zu zahlen, um die Angelegenheit abzuhaken.
Haben Sie eine Kündigung erhalten? In einer kostenlosen Erstberatung sagt Ihnen Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, welche Chancen Ihre Kündigungsschutzklage hat, und wie Ihre Aussichten auf eine hohe Abfindung stehen.
Erfahrung im Kündigungsschutz, Vertretung bundesweit:
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283
Fachanwalt Bredereck im Web:
http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung
www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht
www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum ArbeitsrechtWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
fristlose-k-ndigung
video-berwachung
beweismittel
arbeitgeber
arbeitnehmer
k-ndigung
abfindung
fachanwalt
arbeitsrecht
rechtsanwalt
bredereck
berlin
essen
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 31.03.2017 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1474320
Anzahl Zeichen: 3947
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 477 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fristlose Kündigung: Videoüberwachung unter Umständen als Beweismittel erlaubt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be
Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm
Geteilte Dienste: Bedeutung und Zulässigkeit ...
Maximilian Renger: Du hast zuletzt eine Reihe von Beiträgen zum Thema Arbeitszeit gemacht. Jetzt soll es noch um das spezielle Thema der geteilten Dienste gehen. Was ist denn darunter zu verstehen? Fachanwalt Bredereck: Geteilter Dienst ist ein Phänomen, das sich z. B. häufig in Pflegeeinricht
Thema Fehlzeiten - was sollte man bei einem Personalgespräch mit dem Arbeitgeber beachten? ...
Maximilian Renger: Du hast zuletzt mehrere Beiträge zum Thema Personalgespräch gemacht, nun hatte ein Zuschauer auf YouTube noch einmal speziell nachgefragt, wie man sich als Arbeitnehmer in einem Fehlzeitengespräch verhalten sollte. Was ist zu beachten? Fachanwalt Bredereck: Ich habe die Nach
Verhaltensbedingte Kündigung - häufigste Gründe für eine Unwirksamkeit ...
Verhaltensbedingte Kündigung für Arbeitgeber schwierig Hat der Arbeitnehmer eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt, kommt für Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht. Die gestaltet sich in der Praxis aber oft schwierig. Häufig sind verhaltensbedingte Kündigungen unw
BAG: Verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit gilt nur bei eindeutiger Gestaltung des Arbeitsvertrags ...
Arbeitgeber müssen bei Kündigungen des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit aufpassen. Denn die verkürzte Kündigungsfrist gilt nur bei einer eindeutigen Vertragsgestaltung. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag wir




