10 Jahre Arzneimittel-Rabattverträge - es bleibt noch viel zu tun
ID: 1474393
dauerhaft zu gewährleisten, sollte der Gesetzgeber die Regelungen zu
Rabattverträgen von Krankenkassen mit Arzneimittel-Herstellern weiter
überarbeiten. Insbesondere die Einführung einer Frist zwischen
Patentablauf und Rabattvertragsausschreibung ist für den
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) unabdingbar.
Seit dem 1. April 2007 sind Apotheken verpflichtet, im Regelfall das
von der jeweiligen Kasse vorgesehene Rabattarzneimittel abzugeben.
"Unmittelbar nach Ende des Patentschutzes eines Wirkstoffes oder
Arzneimittels sollte der Gesetzgeber zunächst eine
rabattvertragsfreie Phase von zwei Jahren verbindlich vorsehen. Nur
dann hat ein Generikamarkt überhaupt die Zeit sich zu etablieren",
sagt Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des
BAH.
Im Sinne einer nachhaltigen Arzneimittelversorgung sei auch eine
obligatorische Vergabe an mehrere Arzneimittel-Hersteller als
Rabattpartner der Krankenkassen erforderlich. Bei
versorgungskritischen Wirkstoffen, etwa im Bereich der Antibiotika,
und Krebsarzneimitteln lasse sich die Versorgungssicherheit nur
gewährleisten, wenn diese überhaupt nicht dem Rabattvertragsverfahren
unterliegen, so Kortland weiter.
Seit dem Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) von 2003,
erweitert durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz
(AVWG), das in weiten Teilen zum 1. April 2007 in Kraft getreten ist,
können Krankenkassen mit Arzneimittel-Herstellern sowohl über
Generika als auch Originalpräparate Rabattverträge abschließen.
Damit leisten Arzneimittel-Hersteller einen maßgeblichen Beitrag
zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV). Seit 2008 stiegen nach Angaben des Bundesministeriums für
Gesundheit die Einsparungen aus Rabattverträgen um mehr als das
Zehnfache auf fast vier Milliarden Euro im Jahr 2016. Die
Einsparungen für die GKV in diesem Zeitraum liegen insgesamt bei mehr
als 20 Milliarden Euro.
Über den BAH:
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der
mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in
Deutschland. Er vertritt die Interessen von mehr als 450
Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter
beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die
verschreibungspflichtigen als auch die nicht
verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen
Medizinprodukte. Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum
BAH.
Pressekontakt:
Christof Weingärtner
Pressesprecher
Tel.: 030 / 3087596-127
weingaertner@bah-bonn.de
Holger Wannenwetsch
Referent Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 3087596-122
wannenwetsch@bah-bonn.de
www.bah-bonn.de
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Datum: 31.03.2017 - 10:21 Uhr
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