Sicherheitssiegel für Spielzeug unter der Lupe. Augen auf beim Spielzeugkauf
Weihnachten ist besonders für Kinder ein großes Erlebnis, denn das Fest bedeutet für sie vor allem viele Geschenke und neues Spielzeug. Doch nicht alles, was niedlich aussieht, quietscht oder hupt, ist in Kinderhänden gut aufgehoben. Welche Richtlinien bei den Spielzeugen eingehalten werden müssen, berichtet das Portal für Online-Versteigerungen www.auvito.de.
Während Spielzeug (http://www.auvito.de/spielzeug/220/kategoriebaum.html) generell über keine scharfen Ecken und Kanten oder gar verschluckbare Einzelteile verfügen sollte, ist für elektronisches Spielzeug eine bestimmt Spannung vorgegeben. Weiterhin weisen verschieden Sicherheitssiegel auf bestimmte Standards hin. So verspricht das GS-Zeichen, dass das Spielzeug von einer unabhängigen Prüfstelle auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft wurde. Das Siegel ist allerdings nur echt, wenn auch die Prüfstelle wie beispielsweise der TÜV aufgeführt ist. Ansonsten kann es sich um eine Fälschung handeln.
Andere Siegel kennzeichnen die Qualität von Textilien (ÖkoTex Standard 100), die elektrische Sicherheit (VDE) oder die pädagogische Eignung („Spiel gut“). Das CE-Zeichen wiederum ist ein von den Herstellern selbst vergebenes Zeichen und daher nicht sonderlich aussagekräftig.
Bei Spielzeug aus Plastik sollte auf Produkte ohne Weichmacher und PVC zurückgegriffen werden – letzteres ist auf den Verpackungen mit der Ziffer drei gekennzeichnet. Holzspielzeug hingegen gilt meist als ungefährlich, doch der Schein trügt. Auch hier gibt es Gefahrenquellen, die vermieden werden können: Lackierte und ungewachste Produkte eignen sich genauso wenig wie Spielzeug aus Pressspan, geklebtem Holz oder Sperrholz.
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Lisa Neumann
Unister Media GmbH
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig
Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann(at)unister-media.de
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Datum: 21.12.2009 - 10:45 Uhr
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Freigabedatum: 21.12.2009
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