Gütezeichen schützt vor verdeckten Energieausgaben

Gütezeichen schützt vor verdeckten Energieausgaben

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Kostenfallen bei der Brennstofflieferung vermeiden!



(firmenpresse) - sup.- "Heizkosten? Da kann man ja doch nichts machen!" Steigende Ausgaben für Wärme und warmes Wasser werden von vielen Verbrauchern allenfalls resignierend zur Kenntnis genommen. Erst recht, wenn sich trotz eines bewussten Umgangs mit der Wärmeenergie kaum etwas an den jährlichen Nebenkosten ändert. Aber längst nicht jeder Euro, der fürs Heizen ausgegeben wird, geht auf das eigene Verbrauchsverhalten, die Witterung oder die Preispolitik an den weltweiten Energiemärkten zurück. Es gibt auch "hausgemachte" Kostenfallen, deren Identifizierung und anschließende Eliminierung manchmal schon einen beträchtlichen Spar-Effekt auslösen kann. Dazu gehört beispielsweise ein unzulänglich gewarteter Heizkessel, der aufgrund von Ablagerungen schon längst nicht mehr sein Effizienzpotenzial ausschöpfen kann. Als vermeidbarer Preistreiber erweist sich in manchen Häusern auch der Zustand der Wärmeverteilung: Ein so genannter hydraulischer Abgleich kann in diesem Fall nicht nur die Kostenfalle, sondern oft auch eine störende Geräuschentwicklung in den Leitungen beenden.



Wenn die Wärmeenergie per Tankwagen angeliefert wird, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, sich vor verdeckten Heizkostenzuschlägen zu schützen. Um sicherzustellen, dass z. B. bei der Heizöllieferung nur so viel bezahlt werden muss, wie auch tatsächlich in den Tank gefüllt wird, sollte bei der Anbieterauswahl auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel geachtet werden. Die Betriebsabläufe, der Fuhrpark und die Abrechnungsmodalitäten der Brennstofflieferanten mit diesem Prädikat werden regelmäßig kontrolliert, und zwar wesentlich strenger als es die Gesetzeslage vorgibt (www.guetezeichen-energiehandel.de). Ein wichtiger Fokus der externen Überwachung durch neutrale Sachverständige liegt auf der Mengenerfassung und der Rechnungstellung: Die Funktionsfähigkeit der Abgabevorrichtungen, die Eichgenauigkeit der Zähleranlagen sowie die Erstellung der Lieferbelege müssen ohne Beanstandung bleiben, damit das Gütezeichen verliehen werden kann. Weil auch die Produktgüte der abgegebenen Brennstoffe überwacht wird, schützt das Prädikat gleichzeitig vor einer Kostenverzerrung durch minderwertige Ware.

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Datum: 03.04.2017 - 12:24 Uhr
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