Jedes Kind soll wissen, wohin es sich wenden kann, um seine Rechte einzufordern / 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention im Deutschland am 5. April
ID: 1476036
der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland am 5. April 1992 fordert
das Deutsche Institut für Menschenrechte, bundesweit lokale
Anlaufstellen für Kinderrechte zu stärken und - wo nicht vorhanden -
einzurichten.
"Jedes Kind in Deutschland soll eine Anlaufstelle für Kinderrechte
in seinem unmittelbaren Lebensumfeld haben, die sich gemeinsam mit
ihm für seine Interessen stark macht", erklärt Claudia Kittel,
Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des
Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Kinderrechte sind
Menschenrechte. Aber anders als Erwachsene können Kinder aufgrund
ihres Kindseins ihre Rechte nur eingeschränkt wahrnehmen und
einfordern", so Kittel weiter. Deshalb brauche es Stellen, die Kinder
und Jugendliche dabei unterstützen, von ihren Rechten tatsächlichen
Gebrauch zu machen. Augenblicklich gebe es in Deutschland in nur rund
100 Kommunen Kinderbeauftragte oder Kinderbüros, die Aufgaben einer
Anlaufstelle für Kinderrechte übernehmen. Angesichts von rund 11.000
Kommunen in Deutschland sei das eine bedrückend geringe Zahl.
Aufgabe dieser Anlaufstellen für Kinderrechte müsse es sein, sich
beispielsweise in der lokalen Städteplanung parteiisch für Kinder und
Jugendliche einzusetzen und ihre Beteiligung vor Ort zu fördern.
Außerdem sollten sie Kindern und Jugendlichen sowie deren
Sorgeberechtigten einen Weg durch das vorhandene Angebot an
Unterstützungsleistungen oder zu einem Gericht weisen. Häufig wüssten
Kinder, Jugendliche und auch ihre Sorgeberechtigten nicht, an wen sie
sich eigentlich wenden können.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist 1989 mit dem Ziel verabschiedet
worden, Kinder vor Verletzungen ihrer Rechte besonders zu schützen,
sie in ihrer Entwicklung zu fördern und ihnen bei der Einforderung
ihrer Rechte mehr Gehör zu verschaffen. Der UN-Ausschuss für die
Rechte des Kindes fordert die Vertragsstaaten dazu auf, Institutionen
zu schaffen, die Kinder und Jugendliche bei der Vertretung ihrer
Interessen unterstützen.
Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der
UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, die in der Konvention
verbrieften Rechte von Kindern und Jugendlichen zu verwirklichen.
Diese Staatenverpflichtung ist für alle föderalen Ebenen bindend.
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die
Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention eingerichtet. Die
Monitoring-Stelle berät die Politik in Bund, Ländern und Kommunen
sowie die Justiz, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft bei der
Auslegung und kindgerechten Umsetzung der UN-Konvention. Die
Monitoring-Stelle arbeitet eng mit der Zivilgesellschaft, mit
staatlichen Stellen, Forschungsinstituten und Kindern und
Jugendlichen zusammen.
WEITERE INFORMATIONEN
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-krk/
Lokale Anlaufstellen für Kinderrechte sind Thema der
Fachveranstaltung "Wir machen uns stark für Kinderrechte", die am
4.4. in Berlin stattfindet.
https://www.25-jahre-kinderrechte.de/programm
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg | Pressereferentin
Zimmerstraße 26/27 | 10969 Berlin
Tel.: 030 259 359-453 | Fax: 030 259 359-59
sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin
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Datum: 04.04.2017 - 09:34 Uhr
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