NOZ: Richterbund fordert härtere Strafen für Computerkriminalität
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Computerkriminalität
Geschäftsführer Rebehn: Regeln des Rechtsstaats müssen auch in
digitaler Welt gelten
Osnabrück. Wegen der zunehmenden Computerkriminalität fordert der
Deutsche Richterbund höhere Strafrahmen und mehr Zugriffsrechte für
Fahnder. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Mittwoch) sagte der Bundesgeschäftsführer des Verbandes, Sven
Rebehn, das herkömmliche Strafrecht reiche bei schwerwiegenden Fällen
nicht aus. "Es gilt, das wachsende Feld der Computerkriminalität
entschiedener als bisher einzudämmen", forderte Rebehn. Um auch in
schwerwiegenden Fällen angemessene Urteile verhängen zu können, müsse
der Gesetzgeber den Strafrahmen vor allem für das Ausspähen von
Daten, Datenhehlerei und Computersabotage anheben. Bislang reicht die
Spanne in der Regel von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von drei
Jahren. Der Verbands-Geschäftsführer sagte: "Die Regeln des
Rechtsstaates müssen sich auch in der digitalen Welt bewähren, um die
Bürger bestmöglich vor Kriminalität zu schützen."
Beim Verdacht von Computerkriminalität müssten Ermittler außerdem
die Möglichkeit bekommen, Telefongespräche oder E-Mail-Verkehr zu
überwachen. Fahnder müssten bei gravierenden Straftaten künftig auch
auf Messenger-Dienste zugreifen können: "Es kann nicht sein, dass die
Strafjustiz technisch abgehängt wird, weil Kriminelle sich immer
öfter auf verschlüsselte Internet-Telefonie oder Messenger-Dienste
wie WhatsApp verlegen und damit im Verborgenen kommunizieren", warnte
Rebehn. Um die Kriminalität im Netz besser zu bekämpfen, forderte
Rebehn zudem mehr spezialisierte Staatsanwälte und Richter: "Die
Strafjustiz muss personell und technisch noch besser aufgestellt
werden."
An diesem Mittwoch beginnt der 22. Deutsche Richter- und
Staatsanwaltstag in Weimar. Ein Schwerpunkt des dreitägigen
Juristentreffens ist der digitale Wandel und die Herausforderungen
für den Rechtsstaat.
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Datum: 05.04.2017 - 05:00 Uhr
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