DStGB bedauert Entscheidungüber NPD-Klage zu gestrichenem Fraktionsgeld - gesetzliche Regelungen notwendig
ID: 1477150
bedauert, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel heute
der Stadt Büdingen untersagt hat, der rechtsextremen NPD die
Fraktionsgelder zu streichen. "Wir hätten es begrüßt, wenn es den
Kommunen gestattet worden wäre, Fraktionen oder Gruppierungen von
Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, öffentliche
Gelder zu verweigern", erklärte das Geschäftsführende
Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg in Berlin.
Die Stadt Büdingen hatte Ende Januar durch eine Satzungsänderung
beschlossen "Fraktionen aus Vertretern erkennbar
verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen" von den
sogenannten Entschädigungszahlungen auszunehmen. Büdingen hat damit
auf das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Das
Verfassungsgericht hatte entschieden, dass die rechtsextreme NPD zwar
verfassungsfeindlich sei, ein Parteienverbot aber aufgrund der aus
Bundessicht unbedeutenden Rolle der NPD verworfen. Das
Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich auf andere
Reaktionsmöglichkeiten, wie den Entzug der Parteienfinanzierung
hingewiesen. Die Stadt Büdingen hat hierauf mit ihrer
Satzungsänderung reagiert.
Viele Kommunen hatten mit Spannung auf die Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofs gewartet, betonte Landsberg. Eine wehrhafte
Demokratie muss die Möglichkeit haben, Gruppierungen oder
Vereinigungen mit verfassungsfeindlichen Zielen nicht noch mit
öffentlichen Geldern zu fördern, erklärte Landsberg. Er forderte Bund
und Länder auf, nunmehr die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.
Pressekontakt:
Kontakt:
Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
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Datum: 05.04.2017 - 18:15 Uhr
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