Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur geforderten Kennzeichnungspflicht von eihaltigen verarbeiteten Lebensmitteln
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Ostern werden wieder tausendfach Eier bemalt und hoffentlich mit
Genuss verzehrt. Nun erinnern Verbraucherschützer daran, dass die
seit 2004 geltende Kennzeichnungspflicht zwar für Eier im Supermarkt
gilt, nicht aber für die in Lebensmitteln verarbeiteten Eier. Und
auch beim Rührei im Restaurant sollte doch erkennbar sein, wie das
Huhn gehalten wird. Es ist eine nachvollziehbare und verständliche
Forderung. Warum sollte der Bürger, der auf gesunde Ernährung achtet,
nicht auch auf der Nudelpackung einen Hinweis darauf erhalten, ob die
dort verarbeiteten Eier aus einem Großbetrieb mit - zum Beispiel -
Käfighaltung kommen? Technisch sollte das kein Problem sein.
Schließlich achten immer mehr Verbraucher auf Qualität der Speisen
und sind dazu bereit, dafür etwas mehr Geld zu bezahlen. Die
industrielle Fertigung von Lebensmitteln ist nicht jedermanns
Geschmack. Dass in Massenbetrieben oft genug das Leid der Tiere in
Kauf genommen wird, ist nach wie vor ein Skandal. Wer isst schon
gerne ein Ei einer Henne mit gebrochenen Knochen - und sei es noch so
schön angemalt?
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Datum: 10.04.2017 - 21:00 Uhr
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Bielefeld
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Politik & Gesellschaft
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