Esslinger Rechtsanwaltskanzlei erstreitet obsiegendes Urteil gegen SwissLife
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In einem seitens der Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil hat das Landgericht Hannover einen Finanzdienstleister zu Schadensersatz und Rückabwicklung eines geschlossenen britischen Lebensversicherungsfonds verurteilt.
Der Sachverhalt:
Die Klägerin beteiligte sich im Jahr 2006 an dem geschlossenen Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK II. Dieser Fonds investierte in bereits bestehende britische Lebensversicherungsfonds, die auf dem dortigen Zweitmarkt erworben werden sollten. Die Klägerin machte geltend, dass sie durch die Beklagte nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken und Nachteile, sowie anfallende Provisionen aufgeklärt wurde. Auch sei der Emissionsprospekt nicht rechtzeitig übergeben worden.
Die Entscheidung:
Das Landgericht Hannover war nach durchgeführter Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Klägerin der Emissionsprospekt zur streitgegenständlichen Beteiligung nicht rechtzeitig übergeben wurde und die Klägerin im Rahmen der Beratung nicht ordnungsgemäß über die enge Verflechtung der Treuhänderin mit der Emittentin/Initiatorin und die sich hieraus ergebenden Interessenkonflikte aufgeklärt wurde. Ferner war es davon überzeugt, dass die Klägerin nicht ordnungsgemäß über an die Beklagte fließende Provisionen von mehr als 15 % aufgeklärt wurde. Folgerichtig entschied das Landgericht Hannover die SwissLife zu Schadensersatz zu verurteilen.
Fazit:
Auch diese Entscheidung stärkt die Stellung geschädigter und fehlerhaft beratener Anleger. Sie zeigt erneut, dass eine erfolgreiche Geltendmachung bestehender Ansprüche auch gegen sogenannte freie Anlageberater noch einige Jahre nach der Zeichnung erfolgversprechend sein kann.
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Datum: 11.04.2017 - 23:00 Uhr
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