Rheinische Post: Alleinerziehende mit Mindestlohn brauchen ergänzende Sozialleistungen
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und nach Mindestlohn bezahltem Vollzeitjob können von ihrem Einkommen
nicht Lebenshaltungs- und Wohnkosten decken. Dies geht aus einer
Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion hervor, die
der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post"
(Donnerstagausgabe) vorliegt. Demnach bleiben unter Berücksichtigung
von Steuern, Abgaben, Freibeträgen und Lebenshaltungskosten einer
Alleinerziehenden mit einem Bruttolohn von 1444 Euro noch 339 Euro
für die Kosten von Wohnung und Heizung. Bei 87 Prozent der
Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender mit einem Kind aber
liegen die von den Behörden anerkannten Wohnkosten höher, wie aus der
Antwort der Bundesregierung hervorgeht. "Wer für Mindestlohn Vollzeit
arbeitet, kann aus eigener Arbeit die grundlegendsten Bedürfnisse wie
ein Dach über dem Kopf nicht bezahlen", sagte der Vize-Fraktionschef
der Linken im Bundestag, Klaus Ernst. Er forderte einen "Mindestlohn
von zwölf Euro, um den Niedriglohnsektor in Deutschland einzudämmen,
um arbeitende Menschen aus Transferleistungen herauszuholen und ihnen
eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu ermöglichen". Sogar für
Singles in Vollzeittätigkeit mit Mindestlohn ist es schwierig, ihren
Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Bei einem Bruttoeinkommen von
1444 Euro bleiben nach Berechnung der Bundesregierung 368 Euro fürs
Wohnen und Heizen. Bei 39 Prozent der Bedarfsgemeinschaften
Alleinstehender erkennen die Behörden höhere Wohnkosten an.
Flächendeckend ist dies in Hessen, Berlin und Hamburg der Fall sowie
in 46 Städten und Kreisen. Insgesamt leben nach Angaben der
Bundesregierung in Deutschland 1,18 Millionen Menschen, die
ergänzende Leistungen für Erwerbstätige benötigen. Darunter fallen
auch jene, die nur in Teilzeit beschäftigt sind.
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Datum: 13.04.2017 - 00:00 Uhr
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