WAZ: Keine gute Wahlwerbung
- Kommentar von Stephanie Weltmann
zur Sozialwahl
ID: 1481404
gleichen Rhythmus beobachtet man, wie sich selbst einigermaßen
informierte Arbeitnehmer am Kopf kratzen: Sozialwahl? Was war das
noch gleich?
Im Kern ist die Sozialwahl eine urdemokratische Einrichtung.
Versicherte und Rentner bestimmen Vertreter, die für ihre Interessen
bei den Renten-, Unfall- und Krankenkassen eintreten. Das können
Gewerkschaften oder kirchliche Gruppen sein. Diese Repräsentanten
sitzen mit Arbeitgebervertretern am Tisch, entscheiden etwa über
Beitragssätze.
So weit, so wichtig. Warum ist die Sozialwahl also so unbekannt?
Zunächst lässt gar nicht jede Sozialversicherung auch tatsächlich
wählen: Nur acht von etwa 100 Kassen und Rentenversicherern rufen zur
Stimmabgabe auf. Die kleineren Ortskassen setzen auf eine
"Friedenswahl": Arbeitgeber und Gewerkschaften einigen sich selbst,
wer die Versicherten vertreten soll - abgestimmt wird nicht.
Und selbst die gewählten Kontrollgremien arbeiten alles andere als
öffentlichkeitswirksam. Zu wenig stellen sie heraus, wie sie denn nun
sechs Jahre lang für die Versicherten gekämpft haben. Gute
Wahlwerbung sieht anders aus.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion@waz.de
Original-Content von: Westdeutsche Allgemeine Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.04.2017 - 19:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1481404
Anzahl Zeichen: 1581
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Essen
Kategorie:
Wahlen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 234 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"WAZ: Keine gute Wahlwerbung
- Kommentar von Stephanie Weltmann
zur Sozialwahl"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).