Pflichtteilsrecht Augsburg, Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg

Pflichtteilsrecht Augsburg, Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg

ID: 1481564

Die Fachanwälte für Erbrecht, Birgit Eulberg und Michael Ott-Eulberg, kümmern sich gerne für Ihre Mandanten auch um das Thema Pflichtteilsrecht in Augsburg und Umgebung.



(firmenpresse) - Von Augsburg aus sind die Rechtsanwälte Birgit Eulberg und Michael Ott-Eulberg im In- und Ausland für ihre Mandanten da. Seit 2005 haben sie beide den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" inne. Umfassendes Fachwissen und langjährige Erfahrung zeichnet sie aus, selbstverständlich auf dem ganzen Gebiet Erbrecht - und somit natürlich auch beim Thema Pflichtteilsrecht.

Streitigkeiten nach dem Tod eines Angehörigen, wenn es ums Erbe angeht - das ist sicherlich immer ärgerlich und unangenehm. Deswegen schadet es nicht, einen Fachmann zum Thema Pflichtteilsrecht zu Rate zu ziehen: wie die Fachanwälte Birgit Eulberg und Michael Ott-Eulberg aus Augsburg. Denn wer durch ein Testament zwar enterbt wurde, dem steht als naher Angehöriger trotzdem ein Pflichtteil zu. Die finanzielle Mindestbeteiligung an einem Nachlass muss nämlich gewährleistet sein. Nach Pflichtteilsrecht entspricht der Pflichtteil der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird ausschließlich mit Geld abgegolten. Nachlassgegenstände können nicht vererbt werden. Umgekehrt können aber auch andere Erben gemäß dem Pflichtteilsrecht nicht fordern, dass ein Pflichtteilsberechtigter anstelle von Geld einen Gegenstand aus dem Nachlass erhält. Mandanten können darüber hinaus durch die Fachanwälte aus Augsburg auch prüfen lassen, ob neben dem ordentlichen Pflichtteilsanspruch auch ein Anspruch auf Pflichtteilsergänzung besteht. Gemäß § 2303 BGB sind Kinder, Enkel, Urenkel, Eltern und Ehegatte des Erblassers pflichtteilsberechtigt, und damit auch vom Pflichtteilsrecht betroffen. Die Eltern sind nur dann pflichtteilsberechtigt, falls der Erblasser verstirbt, ohne eigene Kinder zu haben. Enkelkinder des Erblassers sind ausnahmsweise dann pflichtteilsberechtigt, wenn der Elternteil, der vom Erblasser abstammt, vorher verstorben ist.

Informationen zum Erbrecht und insbesondere auch zum Pflichtteilsrecht geben die Fachanwälte Birgit Eulberg und Michael Ott-Eulberg in ihrer Kanzlei in Augsburg. Die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg betreut ihre Mandanten nicht nur in Augsburg und Umgebung, sondern auch bundesweit und international in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Sie treffen für ihre Mandanten auch Prävention - schon mit der Gestaltung des Testaments, statt nur der streitigen Durchsetzung von späteren Ansprüchen beim Pflichtteilsrecht: Somit können die Experten Birgit Eulberg und Michael Ott-Eulberg mit ihrer Erbrechtskanzlei in Augsburg Rechtsstreitigkeiten vorbeugen und schon juristische Hilfestellung für einvernehmliche Lösungen, etwa beim Pflichtteilsrecht, bieten.





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Datum: 20.04.2017 - 10:45 Uhr
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