FairPlane.de erklärt: Das müssen Kunden bei der Buchung eines Air Berlin-Flugs derzeit wissen
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Wiederholt sorgen Flugausfälle und -verspätungen sowie unbesetzte Flughafenschalter und Verzögerungen bei der Gepäckzustellung für jede Menge Unmut unter Air Berlin-Passagieren
Hausgemachte Probleme und jede Menge Frustration
Eigentlich sollte doch alles besser werden. Kürzungen und Umstrukturierungen sowie der Verkauf von Maschinen und Strecken sollte die finanziell schwächelnde Air Berlin wieder auf Kurs bringen. Tatsächlich führt jedoch gerade dieser Umstand zu vermehrten Problemen im Flugablauf. "Einige Strecken hat Air Berlin im Zuge der Ressourcenkürzungen bereits aufgegeben müssen", erklärt Prof. Dr. Ronald Schmid, Unternehmenssprecher von FairPlane.de. So wird zum Beispiel der Flughafen von Palma de Mallorca seit Kurzem von der Fluggesellschaft nicht mehr täglich angeflogen. "Das hat natürlich zur Folge, dass bereits gebuchte Tickets von Seiten Air Berlins umgebucht oder im schlimmsten Fall storniert werden müssen. Ein echtes Ärgernis für den Verbraucher.", so Schmid weiter. Und auch am Boden läuft es nicht rund. Am Drehkreuz Düsseldorf und Berlin Tegel müssen Fluggäste derzeit lange auf ihr Gepäck warten oder sogar ohne dieses nach Hause fahren - auch dies eine Negativauswirkung der Einsparungen. "Air Berlin hat zuletzt mit verschiedenen Dienstleistern für die Gepäckabwicklung zusammengearbeitet. Seitdem kommt es bei Air-Berlin-Flügen immer wieder zu langen Wartezeiten an den Gepäckbändern.", moniert der renommierte Luftfahrtexperte. Und auch an den AirBerlin-Flughafenschaltern stehen sich die Kunden die Beine in den Bauch, da mit den finanziellen Kürzungen auch eine personelle Einsparung einherging.
Verbraucherrechte im Air Berlin-Fall kennen
Doch was tun, wenn man vom Air Berlin-Fall betroffen ist? Grundsätzlich gilt: Jede Airline ist dazu verpflichtet seine Gäste schriftlich und spätestens bis zu zwei Wochen vor dem geplanten Abflugdatum über eine Flugänderungen oder eine -stornierung zu informieren. Teilt eine Fluggesellschaft dem Passagier erst sehr kurzfristig - nämlich 14 Tage oder weniger vor Abflug - eine Annullierung mit, hat der Fluggast Anspruch auf eine Ausgleichszahlung laut EU-Fluggastrechteverordnung. Je nach Flugdistanz beträgt diese zwischen 250 und 600 Euro. Reisenden, deren Flüge nicht mehr angeboten oder ersatzlos gestrichen werden, muss Air Berlin wie jede andere Fluggesellschaft entweder Alternativflüge oder eine kostenfreie Erstattung des Ticketpreises anbieten. "Sollte die angebotene Ersatzbeförderung für den Fluggast jedoch keine Option sein, hat er das Recht, seine Reise zu stornieren und die Ticketkosten zurückerstattet zu bekommen.", klärt Schmid den Sachverhalt auf. Denn: Dem Kunden bleibt laut EU-Fluggastrechteverordnung die Wahl. Das heißt, bei einer Annullierung darf der Verbraucher selbst zwischen einem Ersatztransport und der Rückerstattung der Ticketkosten frei entscheiden. "Ein Umstand der leider von vielen Airlines nach wie vor absichtlich unterschlagen wird - sehr zum Nachteil des Passagiers", so Schmid. Auch wichtig zu wissen, wer auf einer von Air Berlin zu gemieteten Maschine fliegt, hat keinen Anspruch mehr auf eine Ausgleichszahlung.
FairPlane.de kann helfen
Betroffene wie im Beispiel der Air Berlin-Falles, die bei ihrer Fluggesellschaft auf taube Ohren stoßen, können sich an FairPlane.de wenden. Gemeinsam mit renommierten Reiserechts-Experten setzt sich der marktführende Anbieter für Fluggastrechte-Services seit Jahren erfolgreich für die Rechte von Flugpassagieren ein. Sollte ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bestehen, setzt FairPlane.de diesen gegenüber der entsprechenden Airline durch. Weitere Informationen unter www.fairplane.deWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 21.04.2017 - 11:55 Uhr
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