Wenn der Chef Sherlock Holmes spielt

Wenn der Chef Sherlock Holmes spielt

ID: 1482710

ARAG Expertenüber misstrauische Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiterüberprüfen lassen



(firmenpresse) - Häufen sich die Krankmeldungen eines Mitarbeiters, wird der Chef schon mal stutzig. Aber darf er einen Detektiven damit beauftragen, dem vermeintlich kranken Mitarbeiter nachzustellen, um herauszufinden, ob er wirklich krank ist? Ansichtssache, sagen die ARAG Experten und zeigen im Folgenden, zu welch gegensätzlichen Auffassungen die Richter gelangten.



Über Monate hatte sich der Mitarbeiter bereits krankgemeldet. So langsam wurde sein Chef stutzig. Und sein Misstrauen wuchs, als er das Fahrzeug seines kranken Angestellten auf dem Firmengelände von dessen Söhnen entdeckte, die in der gleichen Branche wie der Vater arbeiteten. Ein kurzerhand engagierter Detektiv sollte nun herausfinden, ob sein Mitarbeiter während seiner Krankmeldung heimlich für den Wettbewerber arbeitet.



Der Verdacht bestätigte sich und der Chef feuerte seinen vermeintlich kranken Angestellten fristlos. Doch dieser wollte die Kündigung nicht anerkennen und zog vor Gericht. Während die Richter in erster Instanz der Ansicht waren, dass das Vorspiegeln einer Erkrankung und das unerlaubte Arbeiten für den Wettbewerb eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (Arbeitsgericht Heilbronn, Az.: 8 Ca 28/15), waren die Richter der nächsthöheren Instanz ganz anderer Auffassung: Sie sahen in der detektivischen Nachforschung in der konkreten Fallkonstellation einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Und so wurden die Beobachtungen des privaten Ermittlers als Beweise vor Gericht nicht zugelassen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Az.: 4 Sa 61/15).



Ein Detektiv darf nach dieser Ansicht nur dann beauftragt werden, wenn ein konkreter Verdacht für eine Straftat im Beschäftigungsverhältnis besteht. Da der vermeintlich kranke Mitarbeiter aber nur noch Geld von seiner Krankenkasse erhielt, stand ein Betrug zu Lasten des Arbeitgebers nicht zur Debatte. Auch das Arbeiten für die Söhne sei zwar grob vertragswidrig, aber auch keine Straftat.





Da die Richter die Revision zugelassen haben, muss nun das Bundesarbeitsgericht entscheiden, ob es misstrauischen Chefs erlaubt ist, ihren Mitarbeitern mit Hilfe von Detektiven nachzuspüren oder nicht.



Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Neue Westfälische (Bielefeld): Lindner hofft auf Schwarz-Gelb in Nordrhein-Westfalen Die Fördergemeinschaft Gutes Hören informiert zum Tag gegen Lärm 2017: Ohren schützen und Hörtest machen!
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 24.04.2017 - 12:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1482710
Anzahl Zeichen: 2607

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 501 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wenn der Chef Sherlock Holmes spielt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Data Act: Mehr Kontrolle für Verbraucher ...

Ob das vernetzte Auto, die smarte Waschmaschine oder der Heizthermostat - immer mehr Geräte sammeln Daten. Bisher blieben diese Informationen meist beim Hersteller. Mit dem Data Act (Datengesetz) der Europäischen Union (EU) ändert sich das: Ab dem ...

So klingt der bundesweite Warntag ...

Die Sirenen der Feuerwehren gehören wohl zu den bekanntesten Warntönen, da sie meist einmal pro Woche pünktlich um 12 Uhr losheulen. Doch am 11. September um 11 Uhr wird es in ganz Deutschland laut. Dann ist bundesweiter Warntag. An diesem Tag wir ...

ARAG: Schöne Verbrauchertipps ...

Schönheit mit Spritze, aber ohne Vorher-Nachher-Fotos Eine kleine Faltenunterspritzung hier, ein bisschen Volumen da - Hyaluron-Spritzen boomen, und mit ihnen die Werbung für sanfte Schönheitsbehandlungen. Doch potenzielle Kunden mit Vorher-Nachh ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z