Neuer Pflege-Mindestlohn: Private Pflegeunternehmen fordern einen Sitz mehr in einer künftigen Pfle

Neuer Pflege-Mindestlohn: Private Pflegeunternehmen fordern einen Sitz mehr in einer künftigen Pflege-Mindestlohnkommission

ID: 1483509
(ots) - Der neue Pflege-Mindestlohn für Pflegehilfskräfte
und Betreuungskräfte beträgt in seiner Endstufe ab Januar 2020 in
Deutschland-West 11,35 Euro und im Osten 10,85 Euro. Der
Arbeitgeberverband Pflege fordert für die Zukunft einen Sitz mehr für
die privaten Pflegeunternehmen in der Pflege-Mindestlohnkommission.

Dazu Thomas Greiner, der Präsident des Arbeitgeberverbandes
Pflege: "Ein höherer Pflege-Mindestlohn ist eine deutliche
Anerkennung für die anspruchsvolle und auch körperlich stark
fordernde Arbeit in der Altenpflege. Eigentlich sind die Zahlen zu
hoch. Sie werden die ambulanten und stationären Einrichtungen stark
belasten und zu höheren Zuzahlungen der Pflegebedürftigen führen. Die
Einigung auf einen neuen Pflege-Mindestlohn bedeutet für mich aber
auch eine klare Absage an alle Bestrebungen, in den nächsten Jahren
flächendeckende, allgemeinverbindliche Tarifverträge durchdrücken zu
wollen. Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut.

Nachdem wir Mitglied aller drei Pflege-Mindestlohnkommissionen
waren, fordern wir jetzt, dass sich die Zusammensetzung der
Kommission für die Zukunft ändern muss. 54 Prozent der Pflegeheime
und Pflegedienste in Deutschland werden heute von privaten Anbietern
betrieben. Die Privaten sorgen für eine flächendeckende
Versorgungssicherheit in der Altenpflege in Deutschland. Deshalb
fordern wir künftig zwei von vier Sitzen auf der Arbeitgeberbank in
der Pflege-Mindestlohnkommission. Unabhängig davon tragen wir die
neuen Erhöhungen mit. Einen Nachholbedarf gibt es in Zukunft absolut
nicht mehr."

Der Pflege-Mindestlohn beträgt aktuell in Deutschland-West 10,20
Euro, in Deutschland-Ost sind es 9,50 Euro. Die
Pflege-Mindestlohnkommission hat jetzt einstimmig beschlossen, dass
er bis Januar 2020 in drei Stufen weiter ansteigt. In Deutschland Ost


wird er ab Januar 2018 auf 10,05 Euro, ab Januar 2019 auf 10,55 und
ab Januar 2020 auf 10,85 Euro steigen. In Deutschland West betragen
die Erhöhungen ab Januar 2018 10,55 Euro, ab Januar 2019 11,05 und ab
Januar 2020 11,35 Euro. Aktuell beträgt der gesetzliche Mindestlohn
8,84 Euro. Somit liegt der Pflege-Mindestlohn weiter deutlich
darüber.



Für Presseanfragen kontaktieren Sie bitte:
Friedhelm Fiedler
Sprecher des Präsidiums und Vizepräsident Arbeitgeberverband Pflege
Pressebüro Arbeitgeberverband Pflege (AGVP)
Telefon: +49 (0)30 67 80 63 710
presse@arbeitgeberverband-pflege.de
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Datum: 25.04.2017 - 15:24 Uhr
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