AOK begrüßt Regelungen für Saisonarbeitskräfte - Zusätzliche Änderungen nötig, um Beitragsschulden nicht weiter wachsen zu lassen
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Beitragsrückstände gegenüber der gesamten Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV). Seit dem gesetzlichen Schuldenschnitt 2014
haben sich die Beitragsschulden mehr als verdoppelt, was vor allem
auf die geltenden Regelungen zur Versicherungspflicht zurückgeht.
Damit die Beitragsrückstände auf lange Sicht nicht aus dem Ruder
laufen, drängt der AOK-Bundesverband auf eine umfassende Neuregelung
der sogenannten obligatorischen Anschlussversicherung. Die bereits
geplanten Änderungen im aktuellen Gesetz für die Fortschreibung der
Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen begrüßt der
AOK-Bundesverband, sie beschränken sich allerdings nur auf
Saisonarbeitskräfte.
"Die Krankenversicherungspflicht für alle ist ein wichtiges Gut in
Deutschland, an der es nichts zu rütteln gibt. Doch die
Verwaltungsvorschriften für Versicherte, die den Kontakt zur
Krankenversicherung abbrechen, müssen überarbeitet werden, auch um
die Gemeinschaft der GKV-Versicherten zu stärken", sagt Martin
Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Entsprechende
Regelungen sollten noch in den aktuellen Gesetzentwurf für die Blut-
und Gewebezubereitungen aufgenommen werden.
Der AOK-Bundesverband fordert deshalb, nur dann eine
obligatorische Anschlussversicherung zu eröffnen, wenn Kontakt zu dem
Versicherten besteht. Bereits bestehende obligatorische
Anschlussversicherungen sollten beendet werden, wenn der Versicherte
Beitragsrückstände hat und innerhalb von sechs Monaten nicht
kontaktiert werden kann. Meldet sich ein betroffener Versicherter
später doch noch bei der Krankenkasse, kann er über bereits
bestehende Auffangregelungen wieder in der GKV versichert werden. So
wäre der lückenlose Versicherungsschutz weiter gewährleistet und das
Problem des fortdauernden Aufbaus von riesigen Beitragsrückständen
gelöst. Diese Regelung soll nicht nur für Saisonarbeitskräfte,
sondern generell gelten.
Die geplanten Änderungen bei der obligatorischen
Anschlussversicherung für Saisonarbeitskräfte begrüßt die AOK
ausdrücklich. "Seit Jahren fordern wir die Kennzeichnung für
Saisonarbeitskräfte im Arbeitgebermeldeverfahren, um von vornherein
ein transparentes Verfahren zu gewährleisten und den
Verwaltungsaufwand bei den Krankenkassen zu senken. Das ist eine
sinnvolle Weiterentwicklung für die GKV", so Litsch. Konkret sieht
der gesetzliche Änderungsantrag vor, dass Saisonarbeitskräfte nur
dann über eine obligatorische Anschlussversicherung weiterversichert
sein können, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der
Versicherungspflicht freiwillig einer Krankenkasse beitreten.
Grundlage dafür ist der nachgewiesene Wohnsitz oder ständige
Aufenthalt in Deutschland. Außerdem soll es eine gesonderte
Kennzeichnung von Saisonarbeitnehmern im Arbeitgebermeldeverfahren
geben und die Krankenkasse verpflichtet sein, Saisonkräfte bei
Beschäftigungsbeginn über ihre Beitrittsrechte zu informieren.
Seit 2005 hat die AOK vergeblich die gesonderte Kennzeichnung von
Saisonarbeitskräften im Arbeitgebermeldeverfahren thematisiert. Um
eine obligatorische Anschlussversicherung für Saisonarbeiter
auszuschließen, die nach ihrer Tätigkeit wieder in ihr Heimatland
zurückgekehrt sind, hat die Gesundheitskasse eigene
Kennzeichnungsregeln in ihren Versichertenverzeichnissen entwickelt.
So sind unsachgemäße obligatorische Anschlussversicherungen schon
heute ausgeschlossen. Dennoch war dem AOK-System wiederholt
vorgeworfen worden, über obligatorische Anschlussversicherungen zu
Unrecht finanzielle Mittel für Saisonarbeitskräfte aus dem
Risikostrukturausgleich zu erhalten, obwohl diese längst wieder ins
Ausland zurückgekehrt wären und der AOK keine Leistungsausgaben
entstanden seien.
"Mit Blick auf ihr Image haben viele Krankenkassen bislang einen
großen Bogen um bestimmte Versichertengruppen wie Erntehelfer
gemacht. Nicht so die AOK, die seit jeher das Gros der Saisonarbeiter
versichert. Dies wird uns seit Kurzem zum Vorwurf gemacht. Dabei
dienen versicherungsrechtliche Fragen aber nur als Vorwand, um den
morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zu diskreditieren",
sagt Martin Litsch.
Pressekontakt:
Dr. Kai Behrens
Tel.: 030 34646-2309
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Datum: 25.04.2017 - 11:40 Uhr
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