Ausländische Fachkräfte für regionalen Arbeitsmarkt
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Anerkennungsgesetz feiert fünften Geburtstag
Durch die Zentralisierung ist eine Bündelung von Berufskunde, Sprachkompetenz und landeskundlicher Expertise möglich, um ausländische Ausbildungsabschlüsse mit einem entsprechenden deutschen Beruf zu vergleichen. Die Gleichwertigkeitsfeststellung basiert auf einem stets individuellen Verfahren für Ausbildungsabschlüsse aus allen Ländern der Welt in rund 350 Aus- und Fortbildungsberufen aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen. Rund 12.000 Fachkräfte hat die IHK FOSA in fünf Jahren für den deutschen Arbeitsmarkt gewonnen, indem sie mit einem Anerkennungsbescheid im Ausland erworbene berufliche Kompetenzen sichtbar gemacht hat.
Neben Fachkräften profitieren auch Unternehmen von der Anerkennung: Ein Bescheid über die Gleichwertigkeitsfeststellung übersetzt eine ausländische Ausbildung in das duale Ausbildungssystem und macht sie für Arbeitgeber transparent. Er trägt dazu bei, bereits im Unternehmen vorhandene Potenziale zu erheben und unterstützt bei der Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland. Auch für Weiterbildungen kann der Bescheid als Grundlage dienen, er erweist sich insgesamt als verlässliches Beurteilungsinstrument.
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Datum: 26.04.2017 - 09:50 Uhr
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