Winkelmeier-Becker/Ullrich: Besserer Schutz von Polizei und Rettungskräften endlich unter Dach und Fach
ID: 1484732
und Rettungskräfte
Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung das Gesetz zum besseren
Schutz von Polizisten und Rettungskräften verabschiedet. Dazu
erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der
zuständige Berichterstatter Volker Ullrich:
Winkelmeier-Becker:
"Polizisten und Rettungskräfte halten in ihrem Beruf jeden Tag den
Kopf für uns hin. Sie verdienen daher unseren besonderen Schutz und
unsere besondere Anerkennung. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz
setzen wir eine wichtige Forderung der Union aus dem
Koalitionsvertrag um.
Die Gewaltbereitschaft auf unseren Straßen nimmt leider zu - auch
gegen Polizisten und Rettungskräfte. Dabei nehmen Angriffe während
allgemeiner Tätigkeiten, etwa der Streifenfahrt oder der Aufnahme
eines Unfalls, zu. Diese standen bislang aber nicht unter dem
besonderen Schutz des § 113 StGB. Mit der Reform stehen künftig alle
"tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte", unter gesonderter
Strafe von drei Monaten bis fünf Jahren.
Neben dem strafrechtlichen Schutz bedarf es auch Investitionen in
die personelle und materielle Ausstattung unserer Sicherheitskräfte.
Als Union im Bund haben wir darauf reagiert und stärken Bundespolizei
und Bundeskriminalamt mit 10.000 neuen Stellen und 2 Milliarden Euro
für bessere Ausstattung bis 2020. Ähnliches Engagement erwarten wir
von den Ländern, um für alle Bürger ein gleich hohes
Sicherheitsniveau zu erreichen. Es darf nicht sein, dass in
Nordrhein-Westfalen die Wahrscheinlichkeit Opfer einer Straftat zu
werden 70 Prozent höher ist als in Bayern, wie dies die gerade
veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik erneut belegt."
Ullrich:
"Wer nicht zum Gewaltverzicht gegen Polizisten und Rettungskräfte
bereit ist, während sie für den Staat und die Sicherheit in diesem
Land ihren Dienst tun, muss Post vom Staatsanwalt bekommen. Ein
rabiater Angriff auf Polizisten ist keine Bagatelle. Das machen wir
mit dem verschärften Straftatbestand bei tätlichen Angriffen
deutlich.
Es ist erfreulich, dass im Gesetzentwurf ein "Gaffer-Paragraph"
geschaffen wurde. Ein Behindern von Rettungs- oder Hilfeleistungen
wie das Blockieren einer Rettungsgasse steht künftig unter Strafe. In
den Verhandlungen hatte sich die Union vehement dafür eingesetzt,
dass die Änderungen im Strafgesetzbuch auch auf Hilfskräfte der
Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste
übertragen werden.
Ein friedlicher Umgang miteinander und Respekt vor der Polizei
sind unabdingbarer Grundkonsens einer Gesellschaft. Die Arbeit von
Polizei und Rettungskräften verdient generell mehr Wertschätzung.
Dafür treten Bund und Länder ein. Auch Schulen können wichtige
Präventionsarbeit leisten. Achtung vor der Arbeit von Polizei und
Rettungskräften ist eine wichtige Voraussetzung für ein friedliches
Zusammenleben aller Kulturen in Deutschland."
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Datum: 27.04.2017 - 14:26 Uhr
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