Steuern: Das ändert sich 2010
Berlin - Das Jahr neigt sich dem Ende zu und mit dem Jahreswechsel treten viele steuergesetzliche Änderungen in Kraft. So gehört nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2008 die Gesundheitsversicherung zum Existenzminimum und darf nicht besteuert werden. Von 2010 an setzt die Politik diese Vorgaben mit dem so genannten „Bürgerentlastungsgesetz“ um. Viele Steuerzahler können die Neuregelungen nun zu ihrem Vorteil nutzen. Das Online-Finanzportal Banktip.de erklärt, was sich für Steuerzahler 2010 ändert.

(firmenpresse) - Im neuen Jahr wird die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung deutlich verbessert: Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind dann in tatsächlicher Höhe als Sonderausgaben absetzbar. Auf die Entlastung müssen die Bürger aber nicht bis 2011 warten. Denn: Bereits mit der Lohnberechnung für 2010 wird die verbesserte Absetzbarkeit berechnet, so dass es für viele im nächsten Jahr mehr im Geldbeutel gibt.
Doch Banktip.de mahnt zur Vorsicht: Wer es sich wegen der besseren Absetzbarkeit der Beiträge beim Arzt richtig gut gehen lassen will, sollte aufpassen. Absetzbar sind nur Beiträge für Basistarife in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie die gegebenenfalls erhobenen Zusatzbeiträge zum Basistarif. Dagegen ist der Versicherungsschutz, der über den Basistarif hinausgeht, nicht absetzbar. Typische Beispiele dafür sind die Kosten für Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Einzelzimmer.
Höherer Grundfreibetrag bei der Steuer
Die wichtigste Änderung bei der Einkommensteuer ist die Anhebung des Grundfreibetrages. Bis zu einem Einkommen von 8.004 Euro pro Jahr fällt keine Einkommensteuer an. Bislang lag dieser Wert bei 7.834 Euro. Wer mehr verdient, also Steuern zahlen muss, soll ab 2010 aber auch mehr mit Augenmaß besteuert werden. Dafür wurden die Steuertarife geglättet, wodurch die sogenannte kalte Progression abgemildert werden soll. Gerade bei Lohnerhöhungen soll das Mehr an Gehalt nicht gleich wieder durch die dann höhere Stufe bei der Einkommensteuer aufgezehrt werden.
Neue Steuerklassenwahl für Verheiratete
Nach bisheriger Regelung hatten Verheiratete, die beide einen Arbeitslohn erhalten, die Alternative zwischen den Lohnsteuerklassenkombinationen IV / IV und III / V. Ab 2010 haben Eheleute die Möglichkeit, statt der Steuerklassenkombination III / V und IV / IV einen zusätzlichen Faktor in die Lohnsteuerberechnung einfließen zu lassen. Diese Möglichkeit soll Verheirateten eine Alternative zur Steuerklassenkombination III / IV bieten. In dieser gibt es über das Jahr für den besser verdienenden Ehegatten mehr Nettogehalt ausgezahlt, bei der Steuererklärung droht jedoch häufig eine Nachzahlung. Bei der neuen Möglichkeit zur Steuerberechnung mit dem so genannten „Faktorverfahren“ wird die Lohnsteuer durch einen individuellen Faktor so berechnet, dass bereits während des Jahres mehr Netto auf dem Konto landet, eine Steuernachzahlung am Ende aber vermieden wird.
Kindergeld
Die Erhöhung der Kinderfreibeträge ab 2010 werden sich ebenfalls steuerlich auswirken. Der Kinderfreibetrag soll von derzeit 6.024 Euro auf 7.008 Euro steigen. Nach einer Berechnung der Verbraucherzentrale Sachsen hat ein alleinerziehender Elternteil mit einen Einkommen von 20.000 Euro brutto und einem Kind 20 Euro mehr pro Monat. Ein Paar mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro pro Jahr kann 42 Euro mehr pro Monat verbuchen.
Neben der steuerlichen Entlastung durch den höheren Kinderfreibetrag werden Familien auch durch ein erhöhtes Kindergeld besser gestellt. Der Kinderbonus soll um 20 Euro pro Monat und Kind steigen. Je nach Kinderzahl werden dann zwischen 184 und 215 Euro pro Kind gezahlt.
Weitere Informationen zu Änderungen für Steuerzahler ab 2010 finden Interessierte im aktuellen Online-Ratgeber gleich auf der Startseite unter: www.banktip.de
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Datum: 28.12.2009 - 17:02 Uhr
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Freigabedatum: 28.12.2009
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