EU-Grundrechte gelten auch für Tabakhersteller!

EU-Grundrechte gelten auch für Tabakhersteller!

ID: 1486877
(ots) - Berliner Verwaltungsgericht legt die
EU-Tabakrichtlinie dem Europäischen Gerichtshof EuGH vor, weil es
daran zweifelt, dass einzelne Bestimmungen mit dem Primärrecht der
Europäischen Union vereinbar sind.

Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) begrüsst die
Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes, Fragen zur
EU-Tabakrichtlinie dem Europäischen Gerichtshof EuGH vorzulegen.
Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des VdR, sagt: "Das
Berliner Verwaltungsgericht hat damit klar gestellt, dass
EU-Grundrechte auch für Tabakhersteller gelten! Die Entscheidung des
Berliner Verwaltungsgerichts ist ein Lichtblick der Vernunft und ein
erster Schritt für mehr Rechtssicherheit gerade für kleinere und
mittlere Tabakhersteller, die existentiell bedroht sind." Das
Berliner Verwaltungsgericht hat erhebliche Zweifel daran, dass
einzelne Regelungen der EU-Tabkarichtlinie mit den EU-Grundsätzen der
Rechtssicherheit, Gleichbehandlungsgrundsatz, Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit und des Schutzes des Eigentums vereinbar sind.

"Die gesamte Tabakbranche leidet unter der mangelnden
Rechtssicherheit. Dies widerspricht eklatant sowohl rechtsstaatlichen
als auch wirtschaftspolitischen Prinzipien. Insbesondere kleine und
mittelständische Tabakhersteller haben durch begrenzte Ressourcen
nicht genügend Zeit gehabt, um ihre Produktionsanlagen auf die neuen
Verpackungsvorgaben umzustellen und alle Markennamen abzuschaffen
oder zu ändern, die einen Hinweis auf eine Aromatisierung enthielten.
Auch können infolge des "Aromawerbeverbots" viele ihre im
Markenregister eingetragenen Marken überhaupt nicht mehr verwenden.
Das kommt einer Enteignung gleich. Wir freuen uns sehr, dass das
Berliner Verwaltungsgericht dem europäischen und nationalen
Gesetzgeber endlich deutlich macht, dass der politische Wille nicht


über dem Recht steht. Nun liegt es am EuGH, klar zu machen, dass
EU-Grundrechte auch für Tabkhersteller gelten."

Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) ist seit 1920
der Zusammenschluss der überwiegend mittelständischen Hersteller und
Importeure von Feinschnitt, Pfeifentabak, Kau- und Schnupftabak,
Zigarren und Zigarillos. Der VdR hat eine lange Tradition als
Interessenvertreter für verantwortungsvollen Tabakgenuss und ist die
Stimme des Mittelstands der Tabakwirtschaft gegenüber der
Öffentlichkeit sowie der Politik. http://www.verband-rauchtabak.de 



Pressekontakt:
Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster
Telefon: +49 (30) 20965650
E-Mail: social-media@verband-rauchtabak.de

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Datum: 03.05.2017 - 15:23 Uhr
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