Fluggastrecht: EuGH urteilt ausgewogen verbraucherfreundlich

Fluggastrecht: EuGH urteilt ausgewogen verbraucherfreundlich

ID: 1487398
(ots) - Airlines müssen Passagieren unter Umständen auch
bei einer Verspätung aufgrund eines Vogelschlages eine Entschädigung
zahlen, wenn sie übervorsichtig handeln. Das urteilte jetzt der
Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Fluggastrecht-Experte
Adrian Kreller, Country Manager Deutschland von AirHelp
(www.airhelp.de), rät Betroffenen dazu ihren Einzelfall genau prüfen
zu lassen:

"Der europäische Gerichtshof zeigt zum wiederholten Male, dass er
verbraucherfreundlich urteilt und die Airlines nicht aus Ihrer
Verantwortung entlässt. Wer aufgrund eines Vogelschlags verspätet an
seinem Zielort ankommt, sollte sichergehen, dass die
Vorsichtsmaßnahmen der Airline wirklich erforderlich waren. Ansonsten
handelt es sich um keinen außergewöhnlichen Umstand, was fallabhängig
zu einer Entschädigung bis zu 600 Euro führen kann."

So gilt die Berufung der Airline auf einen außergewöhnlichen
Umstand im konkreten Fall, über den der Europäische Gerichtshof nun
urteilte, nicht. Ein tschechisches Paar war auf ihrer Heimreise aus
Bulgarien mit über fünf Stunden Verspätung angekommen. Ihr Flugzeug
war auf einem vorherigen Flug mit einem Vogel kollidiert. Obwohl ein
Fachmann die Flugtauglichkeit der Maschine bestätigte, beharrte die
betroffene Airline auf eine weitere Überprüfung eines Technikers, der
dafür aus einer anderen Stadt anreisen musste.

Vogelschläge sind keine Seltenheit an Flughäfen, sorgen aber nur
in wenigen Fällen für derartige Verspätungen. Um Vögel von den
Flughäfen fernzuhalten, setzen die Betreiber unter anderem auf Füchse
zur Abschreckung und hohe Begrasung, um größeren Greifvögeln keine
sichtbare Beute anzubieten. Auch Drohnen und Schreckschusspistolen
werden eingesetzt, um gegen die Tiere vorzugehen. In seltenen Fällen
wird sogar auf scharfe Munition zurückgegriffen.



Flugverspätungen, -überbuchungen und -ausfälle können nach
EU-Recht mit bis zu 600 Euro entschädigt werden. Wichtig ist dafür
die Dauer der Verspätung am Zielort, die Länge des Fluges, sowie der
Grund für die Verspätung. Außergewöhnliche Umstände wie stürmisches
Wetter, ein Vulkanausbruch oder Streiks rechtfertigen keine
Entschädigung. AirHelp hilft Betroffenen ihre Rechte unkompliziert
geltend zu machen und setzt sie wenn nötig vor Gericht für sie durch.

Über AirHelp

AirHelp hilft Reisenden Ihre Fluggastrechte geltend zu machen und
Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Seit der Gründung in 2013 hat
das Unternehmen Forderungsansprüche von mehr als 174 Millionen EUR
bewertet und durchgesetzt und somit bis heute weltweit mehr als 2
Millionen Passagieren geholfen. Dabei ist die Überprüfung des
Entschädigungsanspruches für den Kunden kostenlos; nur nach
erfolgreicher Durchsetzung wird eine Servicegebühr bei der Auszahlung
berechnet. AirHelp ist in 30 Ländern aktiv, bietet seinen Service in
15 Sprachen an und beschäftigt weltweit über 500 Mitarbeiter. Mehr
Informationen über AirHelp finden Sie unter www.airhelp.com/de.



Pressekontakt:
Nils Leidloff | nils.leidloff@tonka-pr.com | +49 (0)160 3624735
Adrian Kreller | adrian.kreller@airhelp.com | +49 (0)30 83194153

Original-Content von: AirHelp Limited, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 04.05.2017 - 13:30 Uhr
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