Eigenbedarfskündigung: Bundesgerichtshof zum vorgetäuschten Eigenbedarf
ID: 1487565
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. März 2017, Az. VIII ZR 44/16.
Eigenbedarfskündigung für den Hausmeister
In dem entsprechenden Fall hatte ein Vermieter in Koblenz dem Mieter mit der Begründung gekündigt, er brauche die Wohnung für den neuen Hausmeister. Dieser zog allerdings daraufhin gar nicht in die Wohnung ein. Der Vermieter führte an, der Hausmeister habe es sich aufgrund von Knieproblemen anders überlegt. Hinsichtlich der Räumungsklage des Vermieters einigten sich die Parteien später im Wege eines Vergleichs. Der Mieter verlangte nun aber trotzdem Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs.
Schadensersatz trotz Räumungsvergleichs
In einem ersten Urteil hatte der BGH schon einmal das Urteil der Vorinstanz, dem Landgericht Koblenz, zurückverwiesen und klargestellt, dass der Mieter im Falle eines vorgetäuschten Eigenbedarfs vom Vermieter Schadensersatz verlangen kann und zwar auch dann, wenn beide Parteien einen Räumungsvergleich geschlossen haben (BGH, Urteil vom 10.06.2015 - Az. VIII ZR 99/14). Der Schadensersatz kann demnach Ersatz der Umzugskosten sowie der Mehrkosten, die dem Mieter durch die höhere Miete für die neue Wohnung entstehen, umfassen. Der BGH verwies die Sache dann zurück an das LG Koblenz.
Strenge Anforderungen an Darlegung des Vermieters
Doch auch mit seiner erneuten Entscheidung konnte das Landgericht den BGH nicht überzeugen. Es war nämlich auf Grundlage der Darlegung des Vermieters und des Hausmeisters zu der Überzeugung gelangt, dass ersterer tatsächlich die Absicht gehabt habe, dem Hausmeister die Wohnung zu überlassen. Nun aber hielt der BGH dagegen und erklärte, das Vorbringen des Vermieters sei kaum nachvollziehbar. Für den Fall, dass sich der vom Vermieter angeführte Eigenbedarf nicht realisiere, müssten nämlich erhöhte Anforderungen an die Darlegung des Vermieters gestellt werden, warum der Eigenbedarf später weggefallen sein soll. Der Bundesgerichtshof: Kommt der Vermieter seiner besonderen Darlegungslast in derartigen Fällen nicht nach, ist die ihm vorgeworfene Pflichtverletzung - hier das Vortäuschen eines nicht bestehenden Bedarfs an der Wohnung - als unstreitig zu behandeln (BGH, Urteil vom 29.03.2017 - Az. VIII ZR 44/16). Die Sache wurde nun zum wiederholten Male an das LG Koblenz zurückverwiesen, da dieses sich nicht hinreichend mit den Einwänden des Klägers auseinandergesetzt hatte.
1.5.2017
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Spezialseite Eigenbedarfskündigung für Vermieter
Hier erfahren Sie alles rund um die Eigenbedarfskündigung. Wann kann man einem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen? Wann ist eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen? Wann gelten Sperrfristen? Weiter finden Sie Muster für das Erstellen einer Eigenbedarfskündigung mit ausführlichen Hinweisen. Sie finden auch Muster für eine Räumungsklage und aktuelle Urteile mit Kommentaren von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, zum Thema Eigenbedarfskündigung.
Das alles finden Sie hier: www.eigenbedarfskuendigungen.de
Spezialseite Eigenbedarfskündigung für Mieter
Hier erfahren Sie alles rund um die Eigenbedarfskündigung. Wie verhält man sich, wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung angedroht hat? Wie verhält man sich, wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen hat? Sie finden auch Muster für einen Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung. Weiter finden Sie Muster für eine Verteidigungsschrift gegen eine Räumungsklage und aktuelle Urteile mit Kommentaren von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, zum Thema Eigenbedarfskündigung.
Das alles finden Sie hier: www.eigenbedarfskuendigung-anwalt.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
eigenbdarf
vorget-uscht
vermieter
mieter
schadensersatz
eigenbedarfsk-ndigung
bundesgerichtshof
bgh
fachanwalt
mietrecht
rechtsanwalt
bredereck
berlin
urteil
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 04.05.2017 - 18:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1487565
Anzahl Zeichen: 5318
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 747 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Eigenbedarfskündigung: Bundesgerichtshof zum vorgetäuschten Eigenbedarf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be
Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm
Der Tagesspiegel: Gabriel veranstaltet Konferenz zur Friedensverantwortung der Religionen ...
Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) veranstaltet vom 21. bis 23. Mai in Berlin eine Konferenz zur Friedensverantwortung der Religionen. "Achtzig Prozent der Weltbevölkerung bekennen sich zu einer Religion. Die Religionsgemeinschaften tragen in meinen Augen daher eine große Verantwortung fü
Kündigung erhalten: wie sollten Arbeitnehmer reagieren? ...
Enttäuschung überwinden: Gut verständlich, dass Arbeitnehmer bei Erhalt einer Kündigung enttäuscht und auch wütend sind. Das gilt besonders dann, wenn sie über längere Zeit für den Arbeitgeber tätig waren und sich dabei nach ihrem Dafürhalten immer ins Zeug gelegt haben. Trotzdem ist Emot
Frankfurter Rundschau: Seltsame Konstellation ...
Das ist schon eine seltsame Konstellation: Halb Europa jubelt einem politischen Aufsteiger zu, von dem ganz Europa nicht weiß, was er will. Jedenfalls nicht genau. Sozialliberale nennen ihn sozialliberal, Liberale liberal, und wer sich modern vorkommt, nennt ihn Modernisierer. Es soll sogar Lin
Straubinger Tagblatt: Zu Prinz Philip Abschied auf Raten ...
Einschneidend ist die Ankündigung dennoch. Nicht nur, weil der Prinz der Queen eine wichtige Stütze ist. Sein Rückzug ist symbolhaft. Er erinnert daran, dass Elizabeths Regentschaft nicht endlos ist. Wenn es eines nicht mehr allzu fernen Tages soweit ist, wird das ein epochales Erlebnis für da




