ING-DiBa AG erkennt beim Landgericht Frankfurt Anspruch auf Rückabwicklung eines Darlehens an - Ban

ING-DiBa AG erkennt beim Landgericht Frankfurt Anspruch auf Rückabwicklung eines Darlehens an - Bank wollte Rechtsausführungen im Urteil verhindern

ID: 1490679
(ots) - Das Landgericht Frankfurt/M. hat durch
Anerkenntnisurteil vom 23. März 2017 - 2 -05 O 122/16 die ING-DiBa AG
zur Rückabwicklung eines Immobiliendarlehens vom 05.11.2007
verurteilt. Die Kläger, ein Hamburger Ehepaar, wurden in dem
Rechtsstreit von HAHN Rechtsanwälte vertreten. Die ING-DiBa AG hat
durch Schriftsatz vom 23. März 2017 die Ansprüche der Kläger auf
Rückabwicklung eines Immobiliendarlehens inklusive eines
Nutzungswertersatzes von fünf Prozentpunkten über Basiszins
anerkannt. Die Bank wollte dadurch unbedingt ein Urteil mit
Rechtsausführungen verhindern.

Der streitgegenständliche Darlehensvertrag beinhalterte eine
frühestens-Widerrufsbelehrung, für die wegen deutlicher Abweichung
vom Muster eine Berufung auf die Schutzwirkung desselben nicht in
Frage kam. Der Darlehensvertrag war als Fernabsatzgeschäft
geschlossen worden. Nach Auffassung von dem Hamburger Fachanwalt
Peter Hahn können Verbraucher bei einer Vorliegen von fehlerhaften
Fernabsatzinformationen ihre Willenserklärung zum Abschluss des
Darlehensvertrages auch heute noch widerrufen.

Betroffene Verbraucher sollten ihre diesbezügliche Chancen auf
Rückwicklung ihres Immobiliendarlehens und Erhalt von nennenswertem
Nutzungswertersatz nutzen", rät Hahn. "HAHN Rechtsanwälte bietet
allen betroffenen Verbrauchern, die überlegen, ob sie ihren mit der
ING-DiBa AG oder beispielsweise der DSL Bank geschlossenen
Darlehensvertrag noch widerrufen und/oder rückabwickeln sollen, eine
kostenfrei Erstprüfung der Fernabsatzinformation auf Fehlerhaftigkeit
an.

Zum Kanzleiprofil: Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt
es sich um eine der führenden bundesweit im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei. Sie ist ausschließlich auf Seiten
von Bankkunden und geschädigten Kapitalanlegern tätig. Der


Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren,
seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10
Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter
Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig,
davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp
verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg, und Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
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Datum: 12.05.2017 - 10:07 Uhr
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