BDI zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtsüber das Körperschaftsteuergesetz:
Gesetzgeber muss schnell Rechtssicherheit schaffen
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eine rückwirkende Verbesserung des Körperschaftsteuergesetzes
kommentiert BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang:
"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt deutlich:
Die deutschen Regelungen zum Verlustuntergang belasten die Wirtschaft
übermäßig. Trotz der nachträglichen Ergänzung der Regelung um
zahlreiche Ausnahmen, die zum Teil wieder durch den Europäischen
Gerichtshof zurückgenommen wurden, ist die Regelung zum
Verlustuntergang mit dem Grundgesetz unvereinbar. Dies deckt sich mit
der wirtschaftlichen Beurteilung. Verluste müssen in der Verlustphase
von jemandem getragen werden, deshalb muss auch eine Verrechnung mit
späteren Gewinnen möglich sein. Der Gesetzgeber ist nunmehr
aufgefordert, schnell Rechtssicherheit zu schaffen. Es muss eine
Regelung geschaffen werden, die grundsätzlich einen Verlustabzug
ermöglicht. Die Entscheidung belegt, dass Steuerstrukturreformen
dringend notwendig sind."
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Datum: 12.05.2017 - 13:00 Uhr
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