IHK Saarland informiertüber GEMA-Zahlungspflicht
(PresseBox) - Der Sommer steht vor der Tür, die Saison der Freiluftveranstaltungen beginnt. Da bei solchen Events zumeist öffentlich Musik gespielt wird, entstehen Zahlungspflichten gegenüber der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), die sich je nach Veranstaltungsart deutlich unterscheiden. Veranstalter von Firmenevents, Stadtfesten oder Konzerten können sich jetzt mit einem Infoblatt über bestehende Zahlungspflichten informieren, das als Service-Angebot der IHK unter
www.saarland.ihk.de (Kennzahl 43) abrufbar ist. Weitere Informationen sowie Antragsformulare zu den verschiedenen Veranstaltungstypen finden sich auch auf der Homepage der GEMA (
www.gema.de).
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 22.05.2017 - 11:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1491600
Anzahl Zeichen: 976
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
572 mal aufgerufen.
Die Wirtschaftsjunioren Saarland (WJS) sind auf der Bundeskonferenz der Wirtschaftsjunioren Deutschland in Chemnitz zweifach für ihr außerordentliches gesellschaftliches Engagement ausgezeichnet worden. Für die Ausrichtung der Ausbildungsplatzmess ...
Die Stahl- und Apparatebau Hans Leffer GmbH & Co. KG aus Saarbrücken ist am Wochenende in Düsseldorf mit dem „Großen Preis des Mittelstandes“ ausgezeichnet worden. Außerdem wurden die J. Kukor Brunnenbau GmbH aus Völklingen und die Schwa ...
Die wirtschaftliche Erholung im Saarland kommt angesichts des schwachen konjunkturellen Umfelds und fehlender struktureller Reformen nicht voran. Das signalisieren die Meldungen der Unternehmen zu ihrer aktuellen Geschäftslage und zu den Erwartungen ...