Landgericht Hamburg verurteilt Commerzbank AG bei dem Schiffsfonds MS "CONTI ARABELLA" zu

Landgericht Hamburg verurteilt Commerzbank AG bei dem Schiffsfonds MS "CONTI ARABELLA" zu Schadensersatz

ID: 1491653
(ots) - Das Landgericht Hamburg hat einer Klage gegen die
Commerzbank AG durch Urteil vom 27. März 2017 - 318 O 193/16 - wegen
Falschberatung bei der CONTI 56. Container Schifffahrts-GmbH & Co. KG
MS "CONTI ARABELLA" vollumfänglich in Höhe 15.080,41 Euro nebst
Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszins stattgegeben.
Das Urteil ist seit Anfang Mai 2017 rechtskräftig. Die aus
Schwarzenbek stammende Klägerin wird von HAHN Rechtsanwälte
vertreten. Das Gericht sah es auch ohne Beweisaufnahme als erwiesen
an, dass die Bank ihre Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag
schuldhaft verletzt habe, weil sie die Klägerin nicht über die ihr
aus der Vermittlung der Beteiligung zufließenden Rückvergütungen
aufgeklärt habe. Wegen der die Beklagte treffenden sekundären
Beweislast sei das pauschale Bestreiten des Vortrags der Klägerin
insofern nicht ausreichend.

"Hinsichtlich zahlreicher Schadensersatzansprüche wegen
Falschberatung bei Schiffsfonds ist noch keine absolute Verjährung
eingetreten", teilt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN
Rechtsanwälte mit. "Das betrifft auch verschiedene
CONTI-Schiffsfonds, die von der Commerzbank AG ab Mitte 2017 bzw. in
2018 - so auch der MS"CONTI ARABELLA" - insbesondere an ältere
Privatanleger vertrieben wurden." Auch wenn sich einige Banken mit
außergerichtlichen Vergleichsangeboten schwer tun, mache - so Hahn -
bei eindeutigen Fällen von Falschberatung ein Klageverfahren auch
ohne eine eintrittspflichtige Rechtschutzversicherung Sinn. "Im
vorliegenden Fall hat das Landgericht der Klage ohne Beweisaufnahme
stattgegeben", erläutert Hahn. "Im Regelfall können mit
anlageberatenden Banken zumindest nach Klageerhebung vernünftige
Vergleichslösungen erzielt werden", sagt Hahn.

Abschließend rät Anwalt Hahn Anlegern der MS "CONTI ARABELLA" und


der beiden Schwesterschiffe - der MS "CONTI DAPHNE" und der MS "CONTI
ARIADNE" - zur Eile: "Anleger des Fonds sollten die maximale
Verjährungsfrist von zehn Jahren ab Fondsbeitritt überwachen. Hahn
empfiehlt daher allen betroffenen Anlegern, sich kurzfristig mit HAHN
Rechtsanwälte in Verbindung zu setzen und über die rechtlichen
Möglichkeiten der Verjährungshemmung und Anspruchsverfolgung zu
informieren.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der
führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei.
Sie ist ausschließlich auf Seiten von Bankkunden und geschädigten
Kapitalanlegern tätig. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn,
M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra
Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
vierzehn Anwälte tätig, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
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