Trotz Debatte: Keine Einschränkung bei Naturheilkunde bei der BKK·VBU
ID: 1492475
(BKK·VBU) bezahlt im Rahmen ihrer Satzungsleistungen ihren Kunden
weiterhin zusätzliche komplementärmedizinische Leistungen, wie
Osteopathie, anthroposophische Medizin oder Homöopathie. Dies gilt
auch angesichts der aktuellen Kontroverse bezüglich einer
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen, angetrieben etwa
durch Äußerungen der Kassenärztlichen Vereinigung oder des
Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses. "Wir möchten
Menschen, die sich aktiv und eigenverantwortlich mit ihrer Gesundheit
auseinandergesetzt haben, so aufgeschlossen wie möglich dabei
unterstützen", sagt dazu Markus Kamrad, Leiter der
Unternehmenskommunikation.
Es gebe aktuell keine Pläne, die diesbezüglichen
Satzungsleistungen einzuschränken oder zeitlich zu begrenzen, wie
dies einige Kassen getan haben. Der Gesetzgeber hat die sogenannten
Satzungsleistungen ausdrücklich dafür vorgesehen, dass gesetzliche
Krankenkassen jenseits des vorgeschriebenen Katalogs sinnvolle
Zusatzangebote unterbreiten können. Alle diese Satzungsleistungen
wurden vom Bundesversicherungsamt geprüft. Auch hat der Gesetzgeber
den besonderen Therapieformen, wie etwa anthroposophischer Medizin
oder Homöopathie, im Sozialgesetzbuch ausdrücklich Raum gelassen (SGB
V, §2, Abs. 1).
Um die Qualität zu sichern, ist die BKK·VBU dem Vertrag des
Deutschen Zentralvereins Homöopathischer Ärzte e.V. und des Deutschen
Apothekerverbands e.V. beigetreten. Es werden nur die Kosten von
Vertragsärzten erstattet, nicht die von Heilpraktikern.
Details zu den diesbezüglichen Satzungsleisten finden sich unter
https://www.meine-krankenkasse.de/naturheilkunde/
Pressekontakt:
BKK·VBU
Sylvie Renz
Unternehmenskommunikation | Presse
Lindenstraße 67, 10969 Berlin
Tel.: (0 30) 7 26 12-13 16
Fax: (0 30) 7 26 12-13 99
www.meine-krankenkasse.de
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Datum: 23.05.2017 - 16:30 Uhr
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