Gründungszuschuss: Überzeugende Konzepte steigern Bewilligungschancen
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Der monatliche Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit umfasst neben den aktuellen Arbeitslosenzahlen immer auch detaillierte Informationen zum Gründungszuschuss. Daraus lässt sich in Bezug auf die Bewilligungszahlen aktuell ein rückläufiger Trend entnehmen. Gründer sollten sich von dieser Tatsache allerdings nicht entmutigen lassen, sondern sie zum Anlass nehmen, von vornherein auf eine hohe Qualität und Überzeugungskraft ihres Antrags zu achten. Eine Ablehnung muss im Übrigen nicht endgültig sein. Vielmehr kann die Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter dabei helfen, vorhandene Schwachstellen zu erkennen und zu beseitigen.
Fachkenntnis und sorgfältige Planung sind Grundvoraussetzung
Damit es erst gar nicht zu einer Ablehnung kommt, sollten sich Existenzgründer bereits im Vorfeld mit allen wesentlichen Aspekten des Antrags beschäftigen und große Sorgfalt bei der Antragstellung aufwenden. Mindestens ebenso wichtig wie die überzeugende Darlegung der Geschäftsidee ist dabei auch der zweifelsfreie Nachweis fundierter Fachkenntnis. Denn das Stellen einer guten unternehmerischen Prognose setzt voraus, dass der Gründer seine Idee kompetent umsetzen und mit seinem Know-how dauerhaft neben der Konkurrenz bestehen kann.
Das Erstellen eines gut durchdachten Businessplans erhöht nicht nur die Wahrscheinlichkeit, den Sachbearbeiter vom eigenen Vorhaben zu überzeugen. Er bringt auch strategische Vorteile für den Gründer selbst mit sich. Die detaillierte und kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Vorhaben bietet die Möglichkeit, aktiv an der Optimierung zu arbeiten und letztlich gestärkt aus dem Prozess der Antragstellung hervorzugehen.
Idealerweise ist der Gründungszuschuss mit der Beantragung eines Fördermitteldarlehens zu kombinieren. Hier sind einige Besonderheiten zu beachten, der Gründungszuschuss unterstützt jedoch die Beantragung eines Fördermitteldarlehens, da er die Liquidität in der Anfangszeit durch geringere Entnahmen aus der unternehmerischen Tätigkeit schont.
Der Gründungszuschuss und die KfW-Programme gelten bundesweit, nicht nur in Düsseldorf.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 25.05.2017 - 19:20 Uhr
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