lekker Energie setzt Markenschutz gegen Getränkehersteller durch
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Da die Sei lekker! GmbH gegen eine einstweilige Verfügung der lekker Energie aus dem April 2016 Widerspruch einlegt hatte, musste die 15. Zivilkammer des Landgerichts Berlins Anfang des Jahres die Sach- und Rechtslage überprüfen. Diese Überprüfung führte Ende Januar zu einer Bestätigung der Beschlussverfügung.
In seiner Urteilsbegründung folgte das Gericht dem Vortrag der lekker Energie, dass sich die Sei lekker! GmbH die Bekanntheit des Energieanbieters zu Nutze mache. Paragraf 14 Absatz 2 des Markengesetzes verbiete es aber, ein ähnliches Zeichen [] zu benutzen, [] wenn es sich bei der [kopierten] Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens [] die Wertschätzung der bekannten Marke [] in unlauterer Weise ausnutzt.
Diese Markenbekanntheit habe die Klägerin durch Vorlage entsprechender Unterlagen hinreichend glaubhaft vorbringen können, heißt es in der Urteilsbegründung. Daher erstrecke sich ihr Schutzbereich nicht nur auf ähnliche, sondern auch auf unähnliche Produkte.
Landgericht Berlin, Az. 183/16.
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Die lekker Energie GmbH ist ein führender Anbieter von Strom und Gas an Privat-, Gewerbe- und Geschäftskunden. lekker ist kunden- und serviceorientiert und schneidet bei Vergleichstests regelmäßig mit Bestnoten ab. Als einer der bedeutendsten Lieferanten von Ökostrom an private Haushalte steht lekker seit 2003 für umwelt- und verbraucherfreundliche Produkte. Für faire Wettbewerbsbedingungen setzt sich lekker Energie im Bundesverband Neue Energiewirtschaft ein.
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Datum: 30.05.2017 - 13:15 Uhr
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