Starkregenschäden – Naturgefahr ist nicht immer versichert
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Finanzieller Schutz von Naturgefahren besteht nur beim separaten Einschluss der sogenannten Elementar-schadenversicherung in die Wohngebäude- oder Hausratversicherung. „Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unter Umständen mit Handwerkerrechnungen im mehrstelliger Höhen alleine da“, warnt Jürgen Buck.
Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen abzusichern. Neben Überschwemmung durch Starkregenschäden sind folgende Naturgefahren der Elementarschadenversicherung im Paket mitversichert: Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Eine Absicherung nur gegen Starkregenschäden ist die absolute Ausnahme, klärt Jürgen Buck weiter auf.
Ausführliche Informationen und Hinweise zu Unwetterschäden, Starkregenschäden, Naturgefahren und Elementarschadenversicherung und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen Hausbesitzern unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherung“, kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 31.05.2017 - 11:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 31.05.2017
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