Was Sie über die steuerlichen Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wissen sollten
Das BilMoG stellt die umfassendste Reform des deutschen Handelsbilanzrechts seit 25 Jahren dar. Der Gesetzgeber hatte bei der Umsetzung das Ziel, das BilMoG steuerneutral zu gestalten, aber ist das BilMoG auch ohne Auswirkungen auf Ihre Steuerbilanz?
Der Preis der Steuerneutralität des modernisierten Handelsrechts ist die wachsende Zahl der Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz. Diese Unterschiede treffen jedes Unternehmen – auch Ihres.
Das BilMoG bedeutet eine Abkehr von der Einheitsbilanz
Die Steuerbilanz basiert historisch auf dem Maßgeblichkeitsprinzip, das heißt der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Dadurch wurde es in der Vergangenheit ermöglicht, dass in vielen Fällen mit der sogenannten Einheitsbilanz nur eine Bilanz zu erstellen war. Mit der Steuerreform von 1990 wurde die umgekehrte Maßgeblichkeit etabliert, die das Handelsrecht in bestimmten Bereichen für steuerliche Sonderregelungen öffnete. Sie ist nun durch das BilMoG aufgehoben worden - mit weitreichenden Folgen für die Bilanzierung.
De facto verliert aber auch die Maßgeblichkeit an Bedeutung, da eine zunehmende Zahl zwingender steuerlicher Bewertungsvorschriften die handelsrechtliche Bewertung überlagert.
In vielen Fällen wird nun eine eigene Steuerbilanz notwendig. In der Praxis erstellten bislang insbesondere mittelständische Unternehmen eine Einheitsbilanz. Damit diente eine Bilanz sowohl den handelsrechtlichen Jahresabschlusszwecken als auch der Bemessung des steuerlichen Gewinns. In Zukunft wird dies nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Die betroffenen Unternehmen müssen dann neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss eine eigene Steuerbilanz erstellen, je nachdem wie viele Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz existieren.
Digitale Archivierung und Abgabe von Unterlagen
Zurzeit ist der Begriff GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) in aller Munde. Kern ist die Archivierung und Bereitstellung steuerlich relevanter Daten für Finanzbehörden. Dabei ist zu beachten, dass diese Archivierungspflicht auch für eMails und ähnliche Daten gilt.
Des Weiteren verschärfen die Finanzbehörden den Zwang zur digitalen Abgabe von Steueranmeldungen und –erklärungen. Ab dem 1. Januar 2011 müssen beispielsweise Einkommen-, Körperschaft- oder Gewerbesteuererklärungen online übermittelt werden. Ebenfalls müssen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung online übermittelt werden. Den Steuerpflichtigen treffen somit weitreichende Änderungen.
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Jens Siegel, 05.01.2010
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Datum: 05.01.2010 - 11:14 Uhr
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