WAZ: Thyssen-Krupp-Betriebsrat setzt im Kampf gegen Stahlfusion auf Laschet
ID: 1496028
eine mögliche Fusion der Stahlsparte mit dem indischen Konzern Tata
auf Rückendeckung durch den künftigen NRW-Ministerpräsidenten Armin
Laschet (CDU). "Wir hoffen, dass die neue NRW-Landesregierung klar
Position bezieht und eine Stahlfusion von Thyssen-Krupp und Tata
aufgrund der hohen Risiken für die deutschen Standorte und
Arbeitsplätze ablehnt", sagte Günter Back, der
Betriebsratsvorsitzende der Thyssen-Krupp-Stahlsparte, der in Essen
erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ,
Freitagausgabe). Back, der zum CDU-Arbeitnehmerflügel CDA gehört,
kündigte an, er werde das Gespräch mit der neuen Landesregierung
suchen und Laschet oder den neuen Wirtschaftsminister zu einer
Betriebsversammlung einladen. Traditionell hat der
NRW-Ministerpräsident einen Sitz im Kuratorium der Essener
Krupp-Stiftung, die der wichtigste Aktionär des Konzerns ist. Derzeit
gehört Hannelore Kraft (SPD) zu dem Gremium. Auch für den künftigen
NRW-Regierungschef Laschet ist ein Stuhl reserviert. Bislang sind
alle Ministerpräsidenten mit dem Ende ihrer Amtszeit aus dem
Kuratorium ausgeschieden, auch wenn es offiziell keinen Automatismus
gibt.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion@waz.de
Original-Content von: Westdeutsche Allgemeine Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.06.2017 - 05:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1496028
Anzahl Zeichen: 1601
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Essen
Kategorie:
Gewerkschaften
Diese Pressemitteilung wurde bisher 764 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"WAZ: Thyssen-Krupp-Betriebsrat setzt im Kampf gegen Stahlfusion auf Laschet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).