Der Arbeitnehmer begeht eine Straftat "für" den Arbeitgeber: Was sind die Konsequenzen?
ID: 1496587
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Auch wenn der Arbeitgeber die Straftat angewiesen, sie befördert oder dazu animiert hat: Der Arbeitnehmer begeht eine Straftat, er wird dafür strafrechtlich verfolgt, wenn die Sache ans Licht kommt. Es gibt keine Strafbefreiung für diese Fälle, keine Privilegierung; allenfalls strafmildernd wirkt es sich aus, wenn der Arbeitnehmer Anweisungen befolgt hat, oder seinen Arbeitsplatz erhalten wollte.
Gerichte und Staatsanwälte sind regelmäßig sehr streng bei Aussagedelikten, es kommt nämlich häufig vor und kommt selten heraus: Bekommt die Justiz einen solchen Arbeitnehmer "in die Hände", langen sie häufig ungewöhnlich hart zu, auch um abschreckend zu wirken. Arbeitnehmer sollten das wissen, und von solchen Aussagedelikten die Finger lassen.
Auch wenn den meisten Arbeitnehmern deswegen erst einmal keine Kündigung droht: Der Wind im Unternehmen kann sich drehen; neue Chefs setzen neue Standards durch, wollen Mitarbeiter loswerden, die nach den "alten Regeln" gearbeitet haben, sich "die Hände schmutzig gemacht" haben, für das Unternehmen nun eine Belastung darstellen.
Ich berate Sie gern zu den Folgen von Straftaten am Arbeitsplatz, und zu allen Fragen an der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Strafrecht: Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 18 Jahren anwaltlicher Tätigkeit vor Arbeitsgerichten bundesweit, und mit ebenso langer Erfahrung als Strafverteidiger.
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283
Fachanwalt Bredereck im Web:
http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung
www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht
www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum ArbeitsrechtWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
straftat
arbeitnehmer
arbeitgeber
k-ndigung
strafverfahren
aussagedelikte
fachanwalt
arbeitsrecht
rechtsanwalt
strafrecht
bredereck
berlin
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 05.06.2017 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1496587
Anzahl Zeichen: 2949
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 755 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Der Arbeitnehmer begeht eine Straftat "für" den Arbeitgeber: Was sind die Konsequenzen?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be
Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm
Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Terroranschlag in London ...
Nur acht Minuten nach dem ersten Notruf war die Polizei am Tatort, um die drei Angreifer zu erschießen. So konnte beim Terroranschlag von London vermutlich Schlimmeres verhindert werden. Aber ein Trost für die Tat mit so vielen Toten und Verletzten ist das nicht. Es zeigt dennoch, dass sehr gut
Allg. Zeitung Mainz: Neue Zeiten / Kommentar von Reinhard Breidenbach zum Terror ...
Die ersten Gedanken sind bei den Opfern und Hinterbliebenen. Der zweite Gedanke gilt denen, die sich heldenhaft und beispielhaft verhalten haben beim Anschlag in London, aber auch bei der Terrorwarnung bei "Rock am Ring". In London hat ein Beamter mit bloßen Händen eingegriffen; Ärz
Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu Gabriels Reise in die Türkei ...
Es ist ein Gebräu aus falschem Stolz, nationaler Verblendung, juristischem wie politischem Misstrauen und emotionaler Entfremdung, das die Beziehungen vergiftet. Ein Staatspräsident, der in seinen Attacken auf deutsche Politiker jedes Maß verloren hat, kocht auf dem Feuer sein eigenes Zahn-um
Lausitzer Rundschau: Die Freiheit verteidigen Der neuerliche Terroranschlag in London ...
Nicht erst seit dem neuen islamistischen Terroranschlag in London zu Pfingsten treibt viele Menschen - Experten und Laien - eine Sorge um. Wie können öffentliche Plätze und große Feste vor Angriffen geschützt werden? Die Antwort darauf kann nur lauten: im Zweifel mit größerem Aufwand. V




