Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung immer noch möglich
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Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung immer noch möglich
Nach den Boom-Jahren ist die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung inzwischen stark rückläufig. Dennoch ist nach wie vor davon auszugehen, dass weiterhin unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten deponiert sind. Steuersünder müssen mehr denn je davon ausgehen, dass dieses Schwarzgeld entdeckt wird. Denn die Anstrengungen im grenzüberschreitenden Kampf gegen Steuerhinterziehung werden nicht nachlassen. Zudem haben die Steuerfahnder durch den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten ein scharfes Instrument in die Hand bekommen.
Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Wer noch unversteuerte Einkünfte vor dem Fiskus verborgen hat, kann immer noch eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen. Auf die lange Bank sollte dies aber nicht mehr geschoben werden. Denn die Gefahr der Entdeckung steigt. Die Selbstanzeige muss aber gestellt werden, bevor die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wurde, um straffrei wirken zu können. Darüber hinaus muss sie auch vollständig und fehlerfrei sein. Dazu müssen u.a. alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre offengelegt werden. Das erfordert eine gründliche und sorgfältige Vorbereitung der Selbstanzeige sowie kompetente Beratung.
Für den Laien sind die hohen Anforderungen des Gesetzgebers an eine strafbefreiende Selbstanzeige kaum zu erfüllen. Wer dennoch versucht, eine Selbstanzeige auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen aus dem Internet zu erstellen, geht ein großes Risiko ein. Denn die komplexen Vorgänge lassen sich auf diese Weise kaum erfassen und schon kleine Fehler führen dazu, dass die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt. Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen dann trotz Selbstanzeige immer noch hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.
Um dieses Risiko zu umgehen, können sich Steuersünder, die in die Steuerlegalität zurückkehren möchten, an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden. Sie können die Komplexität eines jeden Einzelfalls erfassen und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie auch strafbefreiend wirken kann.
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Datum: 06.06.2017 - 09:05 Uhr
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