Kommunalaufsicht genehmigt Haushalt der Region für 2017

Kommunalaufsicht genehmigt Haushalt der Region für 2017

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Rückbau der Altfehlbeträge wird positiv wahrgenommen



(PresseBox) - Die Kommunalaufsicht hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Region Hannover für 2017 ohne Auflagen genehmigt. Das hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ? dort ist die für die Region Hannover zuständige Kommunalaufsicht angesiedelt - mit Schreiben vom 20. Juni 2017 mitgeteilt. Die Regionsversammlung hatte den Haushalt am 7. März 2017 beschlossen. Das Gesamtbudget umfasst rund 1,89 Milliarden Euro und ist in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen. Der Höchstbetrag für die Aufnahme von Liquiditätskrediten in Höhe von 252 Millionen Euro ist genehmigungsfrei.
Ein besonderes Augenmerk hat die Kommunalaufsicht auf die Entwicklung der Altfehlbeträge gelegt. Positiv merkt sie an, dass die ?Altfehlbeträge bzw. der Sockelbestand an Liquiditätskrediten erneut in bedeutendem Umfang abgebaut werden konnten?. Diese Entwicklung solle ? auch im Rahmen der Generationengerechtigkeit ? mittel- bis langfristig beibehalten werden. In diesem Zusammenhang mahnt das Ministerium auch eine sparsame Bewirtschaftung im Haushaltsvollzug an. Kritisch betrachtet die Kommunalaufsicht die Senkung der Regionsumlage. Im Vergleich zum Jahr 2012 wurden die regionsangehörigen Kommunen um jährlich rund 89 Millionen Euro entlastet. Eine mögliche weitere Senkung im Jahr 2018 sei zu überdenken, mahnt die Aufsichtsbehörde. Die Kommunalaufsicht weist darauf hin, dass die Neuverschuldung und die Entwicklung der Haushalts- und Finanzlage der Region weiter im Blick behalten werden sollen, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Region Hannover zu gewährleisten.
Regionspräsident Hauke Jagau zeigt sich zufrieden mit der Genehmigung: ?Der Haushalt wurde ohne Auflagen gebilligt. Unsere Finanzlage ist weiter stabil.? Er erinnert an die drei Säulen Entschuldung, Investitionen und Entlastung der Kommunen, die für die Haushaltsplanung und -führung der Region maßgeblich seien. Im Haushaltsvollzug gelte nach wie vor die Vorgabe eines sparsamen Umgangs mit den anvertrauten Mitteln.



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Datum: 22.06.2017 - 12:33 Uhr
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