Angedrohte Kündigung: ab wann übernimmt Rechtsschutzversicherung die Kostendeckung?

Angedrohte Kündigung: ab wann übernimmt Rechtsschutzversicherung die Kostendeckung?

ID: 1502927

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.



(firmenpresse) - Der Chef erwähnt die Kündigung, der Arbeitnehmer geht zum Anwalt: Trägt die Rechtsschutz-Versicherung die Kosten?



"Es tut uns leid, wir werden Sie leider kündigen müssen." Manch ein Arbeitgeber bereitet seinen Mitarbeiter so auf die Kündigung vor. Der Arbeitnehmer weiß dann schon bescheid, in den Händen hält er das Kündigungsschreiben vielleicht erst Tage oder Wochen später.



Die Zwischenzeit sollte man nutzen: Ein Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Tipps geben, Fallen aufzeigen, den Weg ebnen zu einer Wiedereinstellung oder zu einer hohen Abfindung. Zahlt die Rechtsschutz-Versicherung für die Beratung des Anwalts? Auch wenn die Kündigung nur angekündigt oder angedroht wurde?



Die Antwort ist ja, auch wenn manche Versicherungen zögern mit der Deckungszusage in solchen Fällen: Sie muss regelmäßig die Kosten zahlen für Anwaltsschreiben oder Beratungsgespräche, beispielsweise zur Vorbereitung einer Kündigungsschutzklage oder von Vergleichs-Verhandlungen.



Fachanwalts-Tipp für Arbeitnehmer: Machen Sie sich nach dem Personalgespräch Notizen! Schreiben Sie genau auf, was man Ihnen gesagt hat, möglichst im Wortlaut. Vermerken Sie, wer Ihnen die Kündigung angedroht hat, wann und wo. Heben Sie Mails und Textnachrichten auf, speichern Sie Nachrichten auf Ihrem Anrufbeantworter. Je genauer Sie die Umstände schildern, und im Detail berichten über die Androhung oder Ankündigung, desto eher gibt die Versicherung grünes Licht für die Kostenübernahme.



Hat man Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen, Ihnen die Kündigung angedroht, wenn Sie nicht unterschreiben? Hat man Ihnen die Kündigung in einem Personalgespräch angekündigt? Oder bereits zugestellt? Rufen Sie Fachanwalt Bredereck noch heute an, fragen Sie ihn nach der besten Vorgehensweise: In einer kostenlosen Ersteinschätzung setzt er Sie ins Bild, nennt die Chancen einer Kündigungsschutzklage, und die Aussichten auf eine Abfindung. Sein Team und er freuen sich auf Ihren Anruf!





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Prenzlauer Allee 189

10405 Berlin

Tel: 030.4000 4999

Fax: 030.4000 4998

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