Westfalenpost: Kommentar zur Leiharbeit
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Arbeitsmarkt-Instrument. Der Sinn war und ist, auf Auftragsspitzen
flexibel reagieren zu können, ohne Arbeitsplätze aufbauen zu müssen,
die absehbar nicht von Dauer wären. So weit die Theorie. Dauereinsatz
von Leiharbeitnehmern, beispielsweise in der Automobilbranche (BMW,
Daimler...) haben die Politik auf den Plan gerufen und waren Antrieb
für die Gesetzesnovelle, die am 1. April dieses Jahres in Kraft trat.
Ergebnis: vielleicht gut gemeint, aber sehr schlecht umgesetzt. Beim
Thema Leiharbeit hat die Bundesregierung mit der Regelung zur
Höchstüberlassungsdauer im Grunde allen einen Bärendienst erwiesen.
Die Leiharbeiter, die nach 18 Monaten einen Betrieb verlassen müssen,
fangen anderswo wieder mit geringerer Bezahlung als die
Stammbelegschaft an. Erst nach neun Monaten haben sie wieder Anspruch
auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft (mit Ausnahmen). Die
Firmen, die einen neuen Leiharbeiter bekommen, sparen ein paar Monate
Geld, haben dafür aber einen Anfänger im Haus. Eine Rechnung, die
auch für die Wirtschaft nicht aufgeht. Das Ziel, zu verhindern, dass
feste Arbeitsplätze durch Leiharbeit ersetzt werden, wird mit der
April-Novelle in jedem Fall verfehlt. Unter dem Strich steht ein
vermurkstes Gesetz.
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Datum: 22.06.2017 - 20:23 Uhr
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