Presseverleger begrüßen historische Wettbewerbsentscheidung der EU-Kommission gegen Google

Presseverleger begrüßen historische Wettbewerbsentscheidung der EU-Kommission gegen Google

ID: 1504327
(ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen die
formale Feststellung der EU-Kommission vom heutigen Tag, dass Google
sein Quasi-Monopol im Bereich der Online-Suche missbraucht hat.

Die EU-Wettbewerbsbehörde sieht es als erwiesen an, dass Google
seine Marktmacht durch die bessere Darstellung eigener Dienste in den
Suchergebnissen begünstigte. Die Kommission verhängte ein Bußgeld von
2,42 Milliarden Euro. und forderte Google auf, den Missbrauch
innerhalb einer Zeitspanne von 90 Tagen abzustellen.

"Wir begrüßen, dass die Kommission der Missbrauchsbeschwerde
unserer Verbände stattgegeben und Google zur Gleichbehandlung aller
Angebote verpflichtet hat", erklärten die Präsidenten von BDZV und
VDZ, Dr. Mathias Döpfner und Dr. Stephan Holthoff-Pförtner. "Wichtig
ist nun vor allem, dass Google wirksam und nachhaltig alle
Selbstbegünstigungen abstellt und wie-der für einen fairen Wettbewerb
zwischen Online-Angeboten sorgt", so die Verleger-Präsidenten.

Die heutige Entscheidung sei von historischer Tragweite, so die
Verbände. Erstmalig stelle eine Wettbewerbsbehörde klar, dass auch in
der digitalen Welt solche Dienste, die für den Wettbewerb wesentlich
sind, weil sie den Zugang zu bestimmten Verbrauchergruppen
kontrollieren, ihre Leistungen diskriminierungsfrei erbringen müssen.
Das sei eine unerlässliche Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb,
so BDZV und VDZ.

Bei der Umsetzung der Entscheidung müsse die EU-Kommission
sicherstellen, dass die von Google vorgenommene Abhilfe allen
Marktteilnehmern gleiche Wettbewerbschancen vermittele. Des Weiteren
solle die Kommission nun rasch dafür sorgen, dass auch die weiteren
laufenden Verfahren gegen Google zum Abschluss gebracht werden.
Insbesondere sei der unautorisierten Nutzung von Verlegerinhalten und


der Bündelung von Android mit anderen Google-Diensten Einhalt zu
gebieten.

Mit einer Missbrauchsbeschwerde hatten BDZV und VDZ bereits im
Jahr 2009 formal auf Googles Begünstigung eigener Dienste hingewiesen
und so das Wettbewerbsverfahren mit angestoßen. In den Jahren 2012
bis 2014 konnten die Verbände wesentlich dazu beitragen, Versuche
abzuwenden, das Verfahren gegen Zusagen einzustellen, die die
Wettbewerbsprobleme nicht gelöst hätten.



Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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Datum: 27.06.2017 - 12:33 Uhr
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