Rheinische Post: Führende Staatsrechtler: Verfassungsgericht wird "Ehe für alle" bestätigen
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die am Freitag vom Bundestag beschlossene "Ehe für alle" für
verfassungsgemäß. Christoph Degenhart, Professor für Öffentliches
Recht an der Universität Leipzig, sagte der in Düsseldorf
erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe): "Ich könnte mir
vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht pragmatische Lösungen
sucht, um das Gesetz zu halten." Er sei nicht sicher, ob das
Bundesverfassungsgericht das Standvermögen hätte, sich dem neuen
Gesetz in den Weg zu stellen. Noch weiter geht Frauke
Brosius-Gersdorf, Professorin für Öffentliches Recht an der
Universität Hannover. Sie sagte der "Rheinischen Post": "Die Ehe für
alle steht mit Artikel 6 in Einklang. Ich bin zuversichtlich, dass
das hält." Da die Ehe nirgends definiert sei, hätte der Gesetzgeber
einen "sehr großen Gestaltungsspielraum", sagte Brosius-Gersdorf.
"Dass die Ehe auch zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Partnern
geschlossen werden kann, stand 1949 nicht zur Debatte. Es wurde damit
aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen", sagte die Juristin. Der
Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers sagte: "Es gibt im
Grundgesetz sicherlich kein Diskriminierungsgebot." Entweder verstehe
man den Ehe-Artikel "entwicklungsoffen". "Oder er ist traditionell,
dann gebietet er Schutz, aber deswegen keine Schlechterstellung
anderer Zweierbeziehungen zwischen Personen."
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Datum: 01.07.2017 - 00:00 Uhr
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