Dauerhafte Lösung beim Styropor-Wahnsinn
ID: 1508771
zugestimmt, die die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen wieder
vereinfacht. Vor allem das Dachdeckerhandwerk hatte unter der
Neuregelung gelitten, die am 30. September 2016 in Kraft getreten
war. Dadurch war der auch als Styropor bekannte Dämmstoff als
gefährlich eingestuft worden; es kam zu Entsorgungsengpässen und
Preisexplosionen. Durch eine Änderungsverordnung zur
Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Ende Dezember 2016 wurde diese
Regelung für ein Jahr ausgesetzt. Die Bundesregierung hatte
seinerzeit zugesichert, während dieses "Moratoriums" gemeinsam mit
den Ländern eine dauerhaft tragfähige Lösung zur Überwachung und
Entsorgung von allen persistent organischen Schadstoffen (POP) - wie
zum Beispiel Hexabromcyclododecan (HBCD) - zu suchen, ohne dass eine
Einstufung als gefährlicher Abfall vorgesehen ist. Nach
ZVDH-Informationen tritt die neue Verordnung ab 1. September 2017 in
Kraft.
Kommentar ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx: "Wir sind sehr
erleichtert, dass die HBCD-Problematik, die unsere
Dachdeckerbetriebe, aber auch die Endkunden, monatelang in Atem
hielt, ein gutes Ende gefunden hat. Mit der neuen Verordnung ist eine
sicherere und umweltgerechte Entsorgung gewährleistet. Der
Entsorgungsstau sollte damit auch bald aufgelöst werden. Kritisch
werden wir allerdings weiterhin die Preisentwicklung beobachten. Auch
werden wir die Handlungsweise einiger Entsorger und mögliche
Verweigerungshaltungen im Blickfeld haben."
Dauerhafte Lösung zur HBCD-Entsorgung
Mit der der neuen Verordnung ist nun eine dauerhafte Lösung des
Problems gefunden worden: Soweit Abfälle HBCD oder andere POPs
enthalten, werden diese Abfälle dauerhaft als ungefährlich
eingestuft. Um die vollständige thermische Verwertung
sicherzustellen, wird ein Nachweisverfahren zur Sammelentsorgung
eingeführt. Der entsorgende Handwerksbetrieb kann dabei den bewährten
Sammelentsorgungsnachweis nutzen.
Die Mengenbeschränkung für gefährliche Abfälle auf 20 Tonnen pro
Baustelle und Jahr entfällt für HBCD-haltige Polystyrole aufgrund der
fehlenden Einstufung als gefährlicher Abfall und weil der
Sammelentsorgungsnachweis genutzt werden kann. Diese Regelung hatte
der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)
eingebracht, der kritisch anmerkte, dass diese Grenze bei nassen
Materialien schnell erreicht werde. Auch wurde die für das
Dachdeckerhandwerk wichtige Präzisierung von Verbundstoffen
vorgenommen: So werden in der Verordnung nun konkret XPS- und
EPS-Dämmstoffe mit Bitumen- und PU-Kleber-Anhaftungen aufgeführt.
Damit sind Anhaftungen an Dämmstoffen eindeutig von der Pflicht der
Getrenntsammlung befreit.
Pressekontakt:
DEUTSCHES DACHDECKERHANDWERK
Zentralverband
Claudia Büttner
Bereichsleiterin Presse
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
Fritz-Reuter-Str. 1
50968 Köln
Tel. 0221-398038-12
E-Mail cbuettner@dachdecker.de
www.dachdecker.de
Neu: www.dachdeckerdeinberuf.de
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Datum: 07.07.2017 - 16:03 Uhr
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