Livestreaming: Viele rechtliche Risiken

Livestreaming: Viele rechtliche Risiken

ID: 1509336
(PresseBox) - Livestreaming ist sehr beliebt geworden. Wer sich oder andere mit dem Smartphone filmt, kann die Filme über Plattformen wie Facebook, Periscope, YouNow uvm. weltweit in Echtzeit verbreiten. Dabei drohen allerdings viele verschiedene rechtliche Risiken.
Beispielsweise ist das Livestreaming von einem Konzert nur mit Einwilligung des Veranstalters zulässig. Oder das Filmen von identifizierbaren Personen bedarf deren Einwilligung. Sonst liegt ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht vor. Innerhalb von Gebäuden ist das Hausrecht zu beachten. Wer sich durch solche Aufnahmen geschädigt fühlt, kann den Urheber, also den ?Streamer?, verklagen. Und wenn die Einwilligungen nicht nachgewiesen werden können, droht das nächste Problem. Denn die so genannte Beweislast liegt bei demjenigen, der sich auf eine Einwilligung beruft.
Oder nehmen wir die immer weiter verbreiteten Produktplatzierungen, Sponsoring oder Werbung innerhalb solcher Streams. Handelt es sich nach der Definition um Rundfunkbeiträge, was bei regelmäßigen Streams in vielen Fällen anzunehmen ist, dann muss nicht nur eine ?Rundfunklizenz? vorliegen, sondern es sind auch die üblichen Kennzeichnungspflichten von Werbung etc. zu beachten.
Viele machen sich über solche Dinge überhaupt keine Gedanken. Durch die schnelle Auffindbarkeit entsprechender Streams, vor allem dann, wenn sie später noch als Aufzeichnung abrufbar zur Verfügung stehen, ist die Gefahr von Sanktionen (Abmahnungen, Bußgeldbescheide etc.) aber sehr groß.
Daher sollte sich jeder, der Livestreams plant und durchführt, umfassend über seine Pflichten informieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Vieles davon gilt übrigens auch für nicht als Livestream, sondern als Aufzeichnung ? bspw. über YouTube ? ins Netz gestellte Videos.
 

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.


Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



drucken  als PDF  an Freund senden  Smarter Kurs auf den Yacht-Handel auf Mallorca. Neuerscheinung
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 10.07.2017 - 16:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1509336
Anzahl Zeichen: 2458

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 355 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Livestreaming: Viele rechtliche Risiken"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Datenschutzbehörde: Weniger beraten - mehr kontrollieren ...

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Bera ...

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...

Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem B ...

DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...

Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z