Verstoß gegen Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten: Deutsche Umwelthilfe leitet Rechtsverfahren gegen Galeria Kaufhof ein
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gesetzliche Rücknahmepflicht von Elektrogeräten und lässt Verbraucher
mit ihrem Elektroschrott allein - Kunden werden zudem nicht korrekt
über die Rücknahmepflichten von Elektroaltgeräten informiert -
Deutsche Umwelthilfe fordert von Galeria Kaufhof die Abgabe einer
Unterlassungserklärung und den sofortigen Stopp der Gesetzesverstöße
Die deutsche Warenhauskette Galeria Kaufhof verstößt gegen die im
Elektrogesetz festgeschriebene Rücknahmeverpflichtung von alten
Elektrogeräten. So stellte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bei einem
Testbesuch am 14. Juni 2017 in Leipzig fest, dass Galeria Kaufhof
rechtswidrig die Rücknahme von Elektrokleingeräten verweigert und
zudem nicht korrekt über Rücknahmepflichten informiert.
Seit einem Jahr verpflichtet das Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Unternehmen ab einer gewissen Größe
zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten und zur Information
der Verbraucher über deren Rückgabemöglichkeiten. Nach Auffassung der
DUH kommt Galeria Kaufhof diesen Pflichten nicht nach. So wurde die
Rücknahme von Elektrokleingeräten mit der Begründung verweigert, dass
Geräte nur zurückgenommen werden, wenn auch ein neues Gerät gekauft
wird. Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 cm müssen aber auch ohne
Neukauf zurückgenommen werden. Die DUH fordert die Warenhauskette
auf, bis zum 25. Juli 2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
abzugeben und die rechtswidrige Praxis zu beenden. Dadurch soll
sichergestellt werden, dass Galeria Kaufhof in Zukunft Verbrauchern
die Rückgabe defekter Elektrogeräte gewährt.
"Es kann nicht sein, dass Galeria Kaufhof als eine der größten
Warenhausketten Deutschlands die Rücknahme von alten Elektrogeräten
verweigert. Die Rücknahmeverpflichtung gilt inzwischen seit einem
Jahr und es gibt keine nachvollziehbaren Gründe für ein
Fehlverhalten", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen
Resch. "Der Handel muss die Rücknahmepflicht endlich ernst nehmen,
denn die Zahlen der Stiftung Elektro-Altgeräte Register legen nahe,
dass die gesetzliche Sammelquote für Elektroaltgeräte von 45 Prozent
für das Jahr 2016 nicht erreicht wird. Dies liegt unter anderem an
den nicht ausreichenden Rücknahmebemühungen der Vertreiber. Diese
haben in 2016 nur etwa 70.000 Tonnen Elektroschrott zurückgenommen.
Im Vergleich zu den insgesamt in Deutschland anfallenden 1,7
Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr ist das erschreckend wenig."
Die DUH fordert die Bundesländer auf, die Rücknahmeverpflichtungen
des Handels zu Elektroaltgeräten zu kontrollieren und kündigt weitere
eigene Tests in Geschäften und bei Onlinehändlern an. Resch verweist
darauf, dass Handelsunternehmen, die zur Rücknahme von
Elektroaltgeräten verpflichtet sind und dies verweigern, ab dem 1.
Juni mit einem Ordnungsgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen müssen.
"Verbraucher über die Rücknahme ausgedienter Toaster, Rasierer
oder Energiesparlampen zu informieren, ist die Voraussetzung, um
Elektroaltgeräte umweltgerecht sammeln zu können. Deshalb ist es
besonders bedauerlich, dass Galeria Kaufhof die vom ElektroG
vorgeschriebenen Informationspflichten nicht einhält. Es wird weder
über die geschaffenen Rückgabemöglichkeiten informiert, noch darüber,
dass Elektrogeräte nicht in den Hausmüll gehören", sagt Thomas
Fischer, Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft.
Damit die Rücknahme in der Praxis auch umgesetzt wird, müssen
Vertreiber die Verbraucher besser über ihre Rückgabemöglichkeiten
informieren. Diese Informationen sollten gut sichtbar und
verständlich sein sowie im Eingangsbereich und am Verkaufsregal
platziert werden. Im Internet sollten Hinweise zur Geräterücknahme
auf jeder Produktangebotsseite vorhanden sein.
Um Unternehmen dabei zu unterstützen, bietet die DUH Händlern ein
Infoblatt zur Nutzung an, das Verbraucher auf einfache und
verständliche Weise über die Rückgabe von Elektroaltgeräten
informiert. Die Druckvorlage können Unternehmen auf der Homepage der
DUH kostenfrei herunterladen und verwenden.
Hintergrund:
Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher alte Elektrogeräte
kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer
Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen - bei
Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die Geräte können
auch bei anderen Unternehmen abgegeben werden, und nicht nur bei
denjenigen, von denen sie erworben wurden. Bei Kleingeräten unter 25
cm ist die Rückgabe von bis zu fünf Geräten pro Geräteart nicht an
den Neukauf eines Gerätes gebunden. Ein Verstoß gegen die
Rücknahmepflicht kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro nach sich
ziehen.
In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen
Elektrogeräte verkauft, jedoch nur etwa 40 Prozent davon
ordnungsgemäß gesammelt und der Wiederverwendung bzw. dem Recycling
zugeführt. Um dieses Umweltproblem zu lösen, hat die EU-Kommission im
Rahmen der Richtlinie 2012/19/EU die Handelsunternehmen verpflichtet,
kostenfrei Altgeräte zurückzunehmen. So soll sichergestellt werden,
dass die hierin enthaltenen Schadstoffe umweltgerecht behandelt und
wertvolle Rohstoffe recycelt werden.
Links:
Das Verbraucherinformationsblatt der DUH zur Altgeräterückgabe zum
Download für Händler sowie Informationen über die Rechte von
Verbrauchern und die Pflichten von Händlern bei der Rücknahme von
Elektroaltgeräten finden Sie unter:
http://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/
Weiterführende Informationen zu Elektroaltgeräten:
http://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
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Datum: 11.07.2017 - 14:10 Uhr
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