Risikomanagement über Zins- und Währungsswaps

Risikomanagement über Zins- und Währungsswaps

ID: 151021

Dieser Artikel handelt über das Zinsmanagement, welches in jedem Unternehmen eine äußerst wichtige Rolle spielt. Der Unternehmenserfolg wird maßgeblich durch ein professionelles Zinsmanagement beeinflusst.



Roland MeyerRoland Meyer

(firmenpresse) - Risikomanagement über Zins- und Währungsswaps
Die First Intertrade AG Schweiz erklärte bereits die Bedeutung des Risikomanagements in einer Veröffentlichung. Risiken im allgemeinen lassen sich individuell durch Einsatz

von derivativen Instrumentarien reduzieren. Ein Beispiel dafür ist der Währungsswap z.B. für eine Intercompany-Finanzierung Inland/Ausland in unterschiedlichen Währungen

und marktspezifischen Bonitäten der involvierten Akteure. Ein Währungsswap (Cross Currency Swap oder Currency Swap) ist ein Finanzderivat, bei dem zwei

Vertragsparteien Zins- und Kapitalzahlungen in unterschiedlichen Währungen austauschen. Ein Währungsswap ähnelt einem Zinsswap. Bei diesem werden aber die Zahlungen

in derselben Währung getauscht. Außerdem werden beim Währungsswap im Gegensatz zum Zinsswap am Anfang und am Ende der Laufzeit die Nominalbeträge getauscht.

Vom Währungsswap zu unterscheiden ist der Devisenswap (FX Swap; siehe www.firstintertrade.com).Eine klassische Anwendung eines Währungsswaps ist, wie bereits

angesprochen, dass zwei Parteien die aus Kreditaufnahmen stammenden Beträge in zwei verschiedenen Währungen sowie die während der Kreditlaufzeit zu leistenden

Zinsen (und ggf. Amortisationsbeträge) unter einander austauschen. Der Entstehungsgrund liegt hierbei in komparativen Zinsvorteilen, die eine oder auch beide Parteien in der

jeweils von dem Partner gesuchten Währung haben. Am Beginn der Laufzeit erfolgt ein Kapitaltausch zum aktuellen Kassakurs bei Geschäftsabschluss. Während der Laufzeit

werden dann üblicherweise in regelmäßigen Abständen auch die Zinsen getauscht. Dabei zahlt jeder Kontraktpartner in der Währung, in der er den Kapitalbetrag empfangen

hat. In jeder der beiden Währungen können fixe oder variable Zinsen gezahlt werden. Am Ende der Laufzeit werden die Kapitalbeträge zurückgetauscht. Dies erfolgt zum



gleichen Kurs wie beim Kapitaltausch bei Geschäftsbeginn. Es gibt also im Gegensatz zum Devisentermingeschäft kein Deport (Abschlag) oder Report (Aufschlag) auf den

Kassakurs. Der Grund dafür ist, dass die unterschiedlichen Zinsen, die beim Termingeschäft diese Abweichungen vom Kassakurs begründen, durch den Austausch der

Zinsverpflichtungen bereits berücksichtigt werden.

Beispiel:
Währungsswap USD gegen EUR
Nominal 10 Mio. EUR
Laufzeit 3 Jahre
Partei A zahlt fixe USD-Zinsen, Partei B zahlt den variablen 3-Monats-EUR-Zins (3-Monats-EURIBOR).
Bei Abschluss beträgt der USD-Swapsatz für eine Laufzeit von 3 Jahren 3,5%, der Kurs des USD liegt bei 1,48.
Dies zieht die folgenden Zahlungen nach sich:
Zu Beginn des Geschäftes zahlt A an B 10 Mio. EUR und B an A 14,8 Mio. USD (Kapitaltausch zum aktuellen Wechselkurs).
Während der Laufzeit von 3 Jahren zahlt A an B einmal jährlich (d. h. 1, 2 und 3 Jahre nach Geschäftsabschluss) 3,5% auf den Nominalbetrag von 14,8 Mio. USD. B zahlt an A

vierteljährlich zeitanteilig (Pro rata temporis) den 3-Monats-EURIBOR auf den Nominalbetrag von 10 Mio. EUR. Dabei wird die Höhe des EURIBOR-Satzes verwendet, wie sie

bei der letzten Zinszahlung 3 Monate zuvor festgestellt („gefixt“) wurde. B zahlt also 12 Mal die variablen Zinsen.
Bei Fälligkeit nach drei Jahren zahlt A an B 14,8 Mio. USD und B an A 10 Mio. EUR (Kapitalrücktausch zum bei Abschluss gültigen Wechselkurs).
Zuweilen wird zwischen Währungsswap und Zins-/Währungsswaps unterschieden. Dabei werden als Währungsswaps die Swaps bezeichnet, bei der beide Vertragsparteien

einen fixen Zins oder beide Parteien einen variablen Zins gleicher Zinsbindungsfrist (z.B. 3-Monats-EURIBOR gegen 3-Monats-USD-Libor) zahlen. Bei Zins-/Währungsswaps

zahlen nach dieser Unterscheidung ein Partner fest und einer variabel (wie im Beispiel) oder beide variabel, aber mit verschiedenen Zinsbindungsfristen (z.B.

6-Monats-EURIBOR gegen 3-Monats-USD-Libor). Bei Währungsswaps unterscheiden sich für die Parteien also nur die Währungen, bei Zins-/Währungsswaps zusätzlich die

Zinsbindungsfristen. Währungsswaps, bei denen beide Parteien einen variablen Zins gleicher Zinsbindungsfrist zahlen, heißen auch Basisswaps. Bei Laufzeiten über zwei

Jahren stellen Währungsswaps aufgrund einer größeren Markttiefe (Liquidität) und einer geringeren Anzahl von Transaktionen eine echte Alternative zu

Dervisentermingeschäften dar. Weitere Einzelheiten zu diesem Thema können Sie unter www.firstintertrade.com nachlesen.
Roland Meyer

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Die First InterTrade AG ist eine Aktiengesellschaft in der Schweiz mit dem Schwerpunkt der Entwicklung und Umsetzung von Finanzstrategien, dem An- und Verkauf von SLS-Policen, der Entwicklung, dem Handel und Vertrieb von computergesteuerten Handelssystemen sowie der Gründung und Verwaltung von Unternehmen in der Schweiz.



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Datum: 11.01.2010 - 15:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Herr Roland Meyer
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Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 11.01.2010

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