Negativzinsen bei Privatkunden - Was kostet Sparen?
Von den Strafzinsen sind private Sparer betroffen, die Banken geben die Kosten geben teilweise an ihre Kunden weiter - von Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen
Privatkunden müssen zukünftig beim Sparen zahlen
Banken forderten anfangs bei Geschäftskunden Negativzinsen, es sind immer häufiger Privatkunden betroffen. Einige Volks- und Raiffeisenbanken beabsichtigen Negativzinsen von Sparern zu verlangen. Die Volksbank Reutlingen kann laut Preisaushang 0,5 Prozent Strafzinsen ab 10.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto sowie ein "Verwahrentgelt" von ebenfalls 0,5 Prozent für Einlagen auf regulären Girokonten verlangen. Dies wird zwar momentan noch nicht in die Praxis umgesetzt, die Sprecherin der Volksbank Reutlingen betonte, dass damit für die Zukunft Absicherung geschaffen wird.
Auch die Deutsche Bank verlangt von Kunden, die große Geldsummen auf Tagesgeld- oder Girokonten ablegen, Strafzinsen in Höhe von 0,25 Prozent. Die Einstellung des Deutsche Bank-Managers lautet dazu: "Statt sich arm zu sparen, müssen wir Deutschen wieder mehr konsumieren und gleichzeitig vernünftig investieren."
Ist das legal?
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) stützt sich darauf, dass die Erhebung von Zinsen eine Entscheidung der jeweiligen Bank vor Ort sei.
Verbraucherschützer hingegen halten Negativzinsen für gesetzeswidrig. Ebenso viele andere Gebühren, die Banken neuerdings alternativ zu Strafzinsen verlangen, um ihre Kosten wieder reinzuholen, etwa für Überweisungen, Abhebungen vom Schalter oder SMS-Tan-Verfahren. Kritiker sind der Ansicht, dass Negativzinsen nicht vom Vertragsverhältnis gedeckt sind.
Andreas Dombert, Vorstandsmitglied der Bundesbank, spricht sich ebenfalls gegen die Einführung von Strafzinsen auf Spar- und Girokonten aus. Er hält dies für eine Abschreckung von Verbrauchern, was sich negativ auf die Sparkultur auswirken werde.
Die rechtliche Klarstellung der umstrittenen Negativzinsen durch Gerichte lässt allerdings noch auf sich warten - was dadurch bedingt ist, dass kaum ein Kunde wegen Kleinstbeträgen die Bank verklagen wird, zumal (noch) problemlos die Bank gewechselt werden kann. Aus Verbrauchersicht scheint es jedoch wünschenswert, dass Klagen zukünftig häufiger eingereicht werden und sich eine Rechtsprechung entwickeln kann.
Klage vom Bundesverband der Verbraucherzentralen beschäftigt den Bundesgerichtshof
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen ist aktiv geworden und hat stellvertretend die Kreissparkasse Groß-Gerau verklagt. Sie erheben trotz Kontoführungsgebühr extra Gebühren für das SMS-Tan-Verfahren beim Online-Banking. Der Bundesgerichtshof befasst sich nun mit der Sache und wird am 25. Juli 2017 ein Urteil verkünden. Von einem positiven Urteil könnten auch Kunden anderer Banken profitieren.
In bankrechtlichen Angelegenheiten aller Art stehen die Experten der AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin mit Rat und Kompetenz zur Verfügung. Die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann und Kim Oliver Klevenhagen prüfen die Angelegenheit gern im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung unter 030/921 000 40 oder per E-Mail an info@advoadvice.de.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
negativzinsen
bank
volksbank
raiffeisenbank
sparkasse
sms
tan
verfahren
verbraucherzentralen
bundesgerichtshof
strafzinsen
tagesgeld
girokonto
rechtsprechung
advoadvice
berlin
gro
gerau
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Rechtsanwälte haben sich auf die folgenden Rechtsgebiete spezialisieren:
-Bankrecht
-Datenschutzrecht
-Insolvenzrecht
-Internetrecht
-Kapitalmarktrecht
-Privates Baurecht
-Prospektrecht / Beratung bei Prospekterstellung
-Schufa-Recht
-Steuersparmodelle
-Anwalts- und Notarhaftung
-Unternehmensberatung
-Versicherungsrecht
-Wohnungseigentumsrecht (Schwerpunkt Schrottimmobilien)
-Zivilrecht mit Schwerpunkt Verbraucherschutz
ADVOADVICE - kompetente Beratung von erfahrenen Rechtsanwälten. Von einem Rechtsanwalt erwarten Sie vor allem zwei Dinge: faire Beratung und kompetente Experten. Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind in zahlreichen Online- und Printmedien in Erscheinung getreten. Weitere Informationen unter http://www.advoadvice.de.
AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen
Sven Tintemann
Malteserstrasse 172
12277 Berlin
info(at)advoadvice.de
+49 30 ? 921 000 40
http://www.advoadvice.de
Datum: 18.07.2017 - 11:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1511867
Anzahl Zeichen: 3758
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sven Tintemann
Stadt:
Berlin
Telefon: +49 30 – 921 000 40
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 609 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Negativzinsen bei Privatkunden - Was kostet Sparen?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).