Rheinische Post: Kommentar: Anwaltliches Ränkespiel
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Mandanten. Das ist nicht nur ihr gutes Recht, das ist auch ihre
Aufgabe. Dieser Aufgabe werden die Verteidiger der Angeklagten im
NSU-Prozess nicht gerecht. Sie erreichen nicht das Beste für ihre
Mandanten, sie erreichen gar nichts. Sie verzögern, sie blockieren,
sie verhindern. Das ist ein anwaltliches Ränkespiel und keine
Verteidigungsstrategie. Was sich am 374. Verhandlungstag im
Oberlandesgericht München bot, war einmal mehr ein sagenhaftes
Trauerspiel. Es sitzen dort 71 Nebenkläger, die geliebte Menschen
verloren haben, weil sie von Terroristen getötet wurden. Sie warten
dort auf Gerechtigkeit, auf ein Ende dieses nicht enden wollenden
Verfahrens. Und was sie erleben müssen ist, dass ein paar
Rechtsanwälte so auf der Klaviatur der Befangenheits- und
Verzögerungsanträge der Strafprozessordnung zu spielen wissen, dass
die Justiz einem ohnmächtig vorkommt. Angeklagte haben freilich
Rechte, die will ihnen niemand nehmen. Aber wenn das Ziel der
Verteidigung ist, ein Ende des Prozesses zu verzögern, dann dient das
bloß ihrem Geldbeutel. www.rp-online.de
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Datum: 19.07.2017 - 19:44 Uhr
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