Wer zahlt bei Schäden durch Blindgänger?
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Bombenfunde in deutschen Städten – aber was passiert, wenn Blindgänger Schäden am Gebäude oder in meinem Hausrat anrichten? Ob die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung zahlt, hängt von der Kriegsausschlussklausel ab.
In Hannover ist alles gut gegangen. Doch wenn diese Bomben kontrolliert gesprengt oder gar unabsichtlich explodieren – wer kommt für eventuelle Schäden an Häusern und Einrichtung auf? „Nicht jede Versicherung zahlt in solchen Fällen. Versicherungskunden sollten daher beim Abschluss darauf achten, dass in diesen Fällen auf die sogenannte Kriegsausschlussklausel verzichtet wird“, sagt Timo Suchert, Leiter Produktmanagement Sach-, Haft- und Unfallversicherung bei der VHV. „Bei der VHV sind sowohl in der Hausrat-, als auch in der Wohngebäudeversicherung Explosionsschäden von Kampfmitteln aus beendeten Kriegen mitversichert“, betont der Experte. Kunden sollten deshalb ihre Hausrat- und Gebäudeversicherungen überprüfen, ob diese Schäden dort auch gedeckt sind.
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Die VHV Versicherungen sind als Bauspezialversicherer und bedeutender Auto- und Haftpflichtversicherer einer der großen deutschen Komposit-Anbieter. Mit über 14.000 Vermittlern bieten sie ihren Kunden optimale auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungslösungen zu einem günstigen Preis.
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Datum: 20.07.2017 - 13:19 Uhr
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